Die Vorstellung ist alles andere als schön: man freut sich auf seinen wohlverdienten Urlaub, hat die Koffer gepackt – und kann die Reise dann zum Beispiel wegen einer Erkrankung nicht antreten. Für diesen Fall wird die sogenannte Reiserücktrittsversicherung angeboten. Mit diesem Schutz ist man vor den teils immens hohen Stornogebühren bei Nichtantritt einer Reise gewappnet.
Stornoversicherung und Reiseabbruchversicherung
Aber auch im Urlaub selbst können noch unangenehme Dinge passieren. Aus diesem Grund hat beispielsweise der Anbieter ERV neben der Stornoversicherung auch eine Reiseabbruchversicherung eingebaut. Damit werden auch nach dem Antritt der Reise zusätzliche Kosten für die Rückreise oder ungenutzte Reiseleistungen übernommen. Dies berichtet die Europäische Reiseversicherung AG in einer Pressemitteilung. Die Gründe für eine Verhinderung des Urlaubs sind vielfältig: Krankheit, Jobwechsel, Unfall. Mitunter können die Stornogebühren für die Absage der Urlaubspläne ähnlich hoch ausfallen wie der gesamte Reisepreis. Insbesondere Familien empfiehlt Esther Grafwallner, Leiterin Produktmanagement der ERV, die Vorsorge: „Eltern mit kleinen Kindern rate ich dringend zu diesem Reiseschutz. Denn gerade der Nachwuchs fängt sich leicht eine Infektion oder Kinderkrankheit ein. Den mühsam zusammengesparten Familienurlaub bringt so etwas womöglich kurz vor dem Start noch zum Scheitern.“
Medizinische Stornoberatung
Aber auch Frühbucher fahren mit einer Reiserücktrittsversicherung gut, heißt es. Schließlich kann in einem längeren Zeitraum zwischen Buchung und Abreise auch mehr passieren. Eine Reiseversicherung ist auch für Reisende sinnvoll, die sich spontan entscheiden. Einige Versicherungen bieten zudem eine kostenlose medizinische Stornoberatung an. Hier wird dem Kunden eine Empfehlung ausgesprochen, ob storniert werden soll oder nicht.