Was bedeutet das Nachtreiseverbot in Deutschland für Bahnreisen?

Die deutschlandweite Corona-Notbremse ist in kraft und beinhaltet auch eine nächtliche Ausgangssperre sowie ein damit verbundenes nächtliches Reiseverbot. Das sollten Bahnreisende jetzt unbedingt beachten.

fahrender ICE
Die nächtliche Ausgangssperre der Corona-Notbremse gilt auch für Bahnfahrten.

Keine Zugfahrten zwischen 22 und 5 Uhr

Um die Corona-Welle in den Griff zu bekommen, wurde kürzlich das neue Infektionsschutzgesetz verabschiedet, welches unter anderem eine nächtliche Ausgangssperre zwischen 22:00 Uhr und 5:00 Uhr ab einem Inzidenzwert von 100 vorsieht. Das hat auch Auswirkungen auf den nächtlichen Reiseverkehr mit der Bahn.

Wer in der Zeit zwischen 22:00 Uhr und 5:00 Uhr zu touristischen Zwecken mit der Bahn reisen möchte, dem wird empfohlen lieber umzubuchen. Denn Reisende werden durch die Polizei oder die Ordnungsämter auf ihren Reisegrund hin kontrolliert und entscheiden dann nach eigenem Ermessen, ob der Grund für die Bahnfahrt nachvollziehbar ist.

Die Deutsche Bahn (DB) wird weiterhin einen verlässlichen Fahrplan sicherstellen, damit das Bahnfahren für diejenigen möglich ist, die darauf angewiesen sind. Darüber hinaus gelten für die Beförderung die Vorgaben des Bundes sowie die Corona-Schutzverordnungen der jeweiligen Länder. Bahnreisende werden gebeten, sich vor Fahrtantritt mit den aktuellen Regeln der DB vertraut zu machen.

Habe ich einen Erstattungsanspruch für mein Bahnticket?

Leider nein!. Denn die Bahn hat mit den Reisenden keinen touristischen Vertrag, sondern nur einen Beförderungsvertrag. Es kommt also einzig darauf an, ob die Bahn ihre Reisenden von A nach B befördern kann. Darum ist sie bei einem touristischen Reiseverbot nicht zur Erstattung des Ticketpreises verpflichtet.

Können bereits gebuchte Tickets storniert werden?

Die Stornierung von Bahntickets ist im Rahmen der regulären Tarifkonditionen auch weiterhin möglich. Sparpreis-Tickets können so bis zum 1. Geltungstag gegen 10 Euro Gebühr storniert werden. Bei Flextickets fallen keine Kosten für die Stornierung an und Super-Spartickets sind ohnehin von der Rückgabe ausgeschlossen.

Etwas anders sieht es bei Flixtrain aus. Hier können sämtliche Tickets storniert werden. Wird mehr als 30 Tage vor der geplanten Abreise storniert, fallen keine Kosten an. 14 bis 29 Tage vor Abreise beträgt die Stornogebühr lediglich 1 Euro, zwischen 3 und 13 Tagen sind es 3 Euro und weniger als 5 Tage vor Abfahrt 5 Euro. Darüber hinaus stellt Flixtrain einen Gutschein für stornierte Tickets aus.

“Was bedeutet das Nachtreiseverbot in Deutschland für Bahnreisen?” kommentieren

Diese News weiterempfehlen