Urteil: Schimmel als Reisemangel ist zuweilen unzulässig

Nach dem Urteil des Landgerichtes Düsseldorf ist Schimmel kein absoluter Reisemangel, der den Pauschalurlauber dazu berechtigt, sein Geld zurückzuverlangen. Ist der Schimmel nämlich in geringem Ausmaß in einem

3-Sterne-Hotel in der Türkei zu finden, so muss dieser toleriert werden. Dies ist umso gültiger, wenn der Urlaub ausgesprochen günstig ist, also beispielsweise 14 Tage lediglich 589 Euro kosten.

Des Weiteren sind die Angaben zahlreicher Kläger zu ungenau, sodass man zum Beispiel Schimmel bemängelt, jedoch nicht genau angibt, wo sich dieser denn befindet. Auch der Begriff der Verschmutzung wird oftmals zu verallgemeinernd gebraucht. Nach Ansicht des Gerichts seien auch kleine Verschmutzungen der Tischdecke oder des Bestecks hinzunehmen, vor allem, wenn man eine preisgünstige Unterkunft gewählt hat.

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