Urteil: All-Inclusive Hotels müssen auch alkoholisierte Gäste akzeptieren

All-Inclusive-Hotels müssen alkoholisierte Gäste tolerieren
All-Inclusive-Hotels müssen alkoholisierte Gäste tolerieren
All-Inclusive-Hotels die Alkohol in unbegrenzten Mengen ihren Gästen kostenlos anbieten, müssen laut einem Urteil des Amtsgerichts Viersen auch akzeptieren, dass die betrunkenen Gäste auch laut werden können. Wenn der Veranstalter aus diesem Grund die Gäste vorzeitig aus dem Hotel werfen will, muss er die Reisemehrkosten zahlen. Zu diesem Urteil kam es zugunsten eines Ehepaares, welches in einem türkischen Hotel in angetrunkenem Zustand mehrfach lautstark miteinander stritt. (Aktenzeichen: 2 C 446/11).

Das Ehepaar hatte eine 18 Tage dauernde All-Inclusive-Reise in die Türkei zum Gesamtpreis von 1043 Euro gebucht. Nach gut einer Woche Aufenthaltsdauer wurden sie aber wegen nächtlicher Ruhestörung des Hotels verwiesen. Die Reiseleitung hatte sich um ein Ausweichquartier gekümmert, doch unmittelbar nach der Ankunft im Alternativhotel begab sich das Ehepaar an die dortige Poolbar. Schon nach kurzer Zeit kam es erneut unter Alkoholeinfluss zum Eklat, sodass sich das Management weigerte, die Eheleute überhaupt einzuchecken.

Alkohol gehört bei All-Inclusive-Reise laut Gericht zum reisetypischen Angebot

Dem Ehepaar blieb nur noch übrig, die Reise abzubrechen und den vorzeitigen Rückflug selber zu organisieren. Die damit verbundenen erheblichen Mehrkosten verlangten sie vom deutschen Reiseveranstalter zurück. Das Gericht gab dieser Vorgehensweise nun recht. Grund dafür sei, dass sich eine All-Inclusive-Reise dadurch auszeichnet, dass Speisen und Getränke, Alkoholika eingeschlossen, unbegrenzt zur Verfügung stehen. Der vermehrte Genuss alkoholischer Getränke stelle in diesem Fall daher ein geradezu typisches Reiseverhalten dar. Laut Ansicht der Richter seien alkoholbedingte Verfehlungen daher in einem höheren Maße zu tolerieren. Eine lautstarke Eskalation eines Beziehungsstreits halte sich grundsätzlich im hinzunehmenden Rahmen und seien kein ausreichender Grund für eine Vertragskündigung durch den Reiseveranstalter.

Daher muss der Reiseveranstalter die Kosten für den vorzeitigen Rückflug in Höhe von 146,50 Euro sowie die individuelle Zugfahrt vom Flughafen nach Hause in Höhe von 20 Euro vollständig ersetzen.

“Urteil: All-Inclusive Hotels müssen auch alkoholisierte Gäste akzeptieren” kommentieren

Diese News weiterempfehlen