Thomas Cook-Entschädigungen ab Dezember: Reisende bangen weiter

Die Thomas Cook-Krise ist noch lange nicht ausgestanden, weder für die Mitarbeiter und Geschäftspartner, noch für die Reisenden, die über den insolvent gegangenen Reiseveranstalter gebucht haben.

Thomas Cook
Der enorme Schaden der Cook-Insolvenz fordert grundlegende Veränderungen in der Absicherung von Pauschalreisen.

Cook-Urlauber können nur anteilig entschädigt werden

Die Insolvenz des traditionsreichen Reiseveranstalters Thomas Cook wird die Reisebranche auch die Reisenden noch über Monate hinweg beschäftigen. Zunächst konnten Urlauber, die auf Entschädigungen warten, zwar kurz aufatmen: Ab Dezember soll damit begonnen werden, die Entschädigungen auszuzahlen. Doch das Bangen geht augenblicklich weiter. Viele wissen nicht, wie hoch die Entschädigungen ausfallen werden, denn, dass Thomas Cook alles zurückbezahlen kann, dürfte außer Frage stehen.

Schon kurz nach der Pleite deutete sich an, dass man bei der deutschen Thomas Cook-Tochter die Entschädigungszahlungen zwar relativ schnell abwickeln möchte. Dass die Versicherungssumme aber nicht ausreichen würde, war ebenso bekannt. Ein Sprecher des Versicherers Zurich Deutschland bestätigte gegenüber der Bild am Sonntag, dass noch nicht klar sei, wieviel Geld die Betroffenen zurückbekommen würden, da noch nicht bekannt sei, wie hoch die Gesamtschadenssumme sei.

Anpassung der Haftungssumme gefordert

Bislang sei ein Schadensvolumen von 250 Millionen Euro gemeldet worden. Das liegt deutlich über der Versicherungssumme. Nur bis 110 Millionen Euro sei Thomas Cook Deutschland versichert, hieß es bereits kurz nach der Anmeldung der Insolvenz.

Da sich die Entschädigungssumme nach der Schadensquote richtet, sollten Betroffene aktuell davon ausgehen, dass sie – bei einem Verhältnis von 250 Millionen zu 110 Millionen Euro weniger als die Hälfte ihrer Buchungskosten erstattet bekommen. Genaueres wird allerdings erst bekannt, sobald die exakten Summen vorliegen.

Unterdessen werden zunehmend Stimmen laut, die eine Anpassung der Haftungssumme fordern. Darüber hinaus fordert bspw. der Verband unabhängiger selbstständiger Reisebüros (VUSR) die Übernahme der Kosten durch die Bundesregierung, da diese in den vergangene Jahren mehrfach versäumt habe, die bekanntermaßen zu niedrige Versicherungssumme im Falle einer Insolvenz des Reiseveranstalters zu korrigieren.

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