Reiseveranstalter sind nicht dazu verpflichtet, für Fehler des Flughafenpersonals aufzukommen. Somit seien von ihrer Seite keine Schadensersatzzahlungen zu erwarten. So stelle der Betreiber eines Flughafens sowie sein Personal keine Erfüllungshilfe des Reiseveranstalters dar, wie das Landgericht Frankfurt kürzlich in einem […]
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- Thema: Reiserecht
- 24.10.2010