Jedes Jahr reisen Menschen in die unterschiedlichsten Regionen der Erde. Nicht alle geben sich jedoch mit All-Inclusive-Urlaub am Mittelmeer oder einem Ferienhäuschen in heimischen Gefilden zufrieden. Gerade leidenschaftlich vom Fernweh geplagte Menschen schätzen die Abwechslung der Individualreise und so kann es passieren, dass diese bei der Urlaubsplanung auch mal Länder ins Auge fassen, bei denen der Urlaub mit gefährlichen Konsequenzen verbunden sein kann.
Dies ist immer dann der Fall, wenn es um Staaten geht, für die das Auswärtige Amt eine Reisewarnung ausgegeben hat. Bei dieser staatlichen Schutzmaßnahme geht es um verschiedene Aspekte von Risiken, die deutsche Urlauber erwarten, wenn sie bestimmte Länder bereisen. Dazu zählen gesundheitliche Beeinträchtigungen, aber auch extreme Gefährdungen für Leib und Leben, wenn in der gewünschten Zielregion beispielsweise ein Bürgerkrieg tobt oder der jeweilige Staat täglich von islamistisch oder anderweitig motiviertem Terror betroffen ist.
Es muss allerdings nicht jede Destination, die von einer Reisewarnung des Auswärtigen Amtes betroffen ist, automatisch von der Urlaubsplanung gestrichen werden, denn die Behörde differenziert zwischen verschiedenen Sicherheitsstufen. Die drei verschiedenen Modelle von Warnungen heißen Reisehinweis, Sicherheitshinweis und Reisewarnung. Doch was verbirgt sich dahinter?
Reisehinweise enthalten gesonderte Informationen bezüglich verschärfter Einreisebestimmungen eines Landes, medizinische Vorkommnisse sowie straf- oder zollrechtliche Sondermaßnahmen des Staates. Diese Ratschläge werden regelmäßig aktualisiert und können sich auch nur auf bestimmte Regionen beziehen.
Sicherheitshinweise nehmen erhöhte Risiken für Urlauber und im Ausland lebende Deutsche in den Fokus. Sie empfehlen häufig, von Reisen in beschriebene Regionen abzusehen oder sie aufs Nötigste zu reduzieren. Schlimmstenfalls wird sogar dazu geraten, das Land überhaupt anzusteuern. Auch Sicherheitshinweise werden beständig aktualisiert.
Reisewarnungen bedeuten einen außerordentlichen Appell des Auswärtigen Amts, von Reisen in einen bestimmten Staat oder eine seiner Regionen abzusehen. Diese höchste Alarmstufe wird nur dann ausgerufen, wenn von einer akuten Gefahr für die körperliche Unversehrtheit der Urlauber ausgegangen und daher vor Reisen zum betroffenen Zielort gewarnt werden muss. Deutsche, die in ein solches Land ausgewandert sein sollten, werden in Reisewarnungen gegebenenfalls zu einer schnellstmöglichen Ausreise angehalten.
Das Auswärtige Amt kann jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Angaben zusichern oder gar eine Haftung für eventuell eintretende Schäden übernehmen. Deswegen empfiehlt die Behörde immer auch eine Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Destination, um sich rundum abzusichern. Weiterhin rät das Auswärtige Amt Urlaubern, eine Auslands-Krankenversicherung mit inkludierter Rückholversicherung abzuschließen. Wer immer die neusten Informationen zu Reisewarnungen erhalten will, hat außerdem die Möglichkeit, den Newsletter der Bundesbehörde zu abonnieren.