Rom erhebt Bettensteuer ab 2011

Rom-Touristen werden zu Beginn des kommenden Jahres mit einer Bettensteuer rechnen müssen. Die Einnahmen der Tourismus-Abgabe sollen dann der Sanierung der „ewigen Stadt“ zugute kommen, wie die italienische Zentrale für Tourismus, kurz ENIT, mitteilte.

 

Beispielsweise wolle man mittels der Abgabe, die übrigens bis zu drei Euro pro Nacht betragen kann, die Zahl der verfügbaren Touristen-Busse erhöhen. Das genaue Verfahren der Bettensteuer-Abrechnung läuft wie folgt ab: Die Höhe der Abgabe steht in Abhängigkeit zur Art der Unterkunft und muss beim Check-Out für maximal zehn Übernachtungen gezahlt werden. Zudem haben Touristen die Möglichkeit, die Gebühr bereits bei der Buchung im Reisebüro oder beim Veranstalter mit dem Reisepreis verrechnen zu lassen. Lediglich Jugendherbergen sind vor der Erhebung der Touristen-Abgabe befreit. In den übrigen Unterkünften werden jeweils zwei Euro pro Person und Übernachtung fällig, so die Mitteilung der ENIT. Hierunter fallen Campingplätze, Herbergen des Agritourismus, Ferienwohnungen und Hotels (bis zu drei Sternen).

 

Unterkünfte, die mit vier bis fünf Sternen ausgezeichnet sind, sollen dann eine Gebühr von drei Euro pro Übernachtung erheben. Wie die ENIT weiterhin mitteilte, seien Personen, die aufgrund ihrer Vertragsbestimmungen kostenlos übernachten können, also beispielsweise Busfahrer oder Reiseleiter, nicht von der Bettensteuer befreit. In Anbetracht dessen, dass die römische Stadtverwaltung die Regelung noch nicht vollends beschlossen hat, könne mit weiteren Veränderungen gerechnet werden.

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