Reiserücktrittsversicherung bei Corona: Geld zurück oder nicht?

Seit März dieses Jahres steht der weltweite Reiseverkehr nahezu still, das Coronavirus hat allen einen Strich durch die Urlaubsplanungen gemacht. Wer einen Urlaub gebucht und zusätzlich eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen hat, fragt sich zurecht, ob ein Reiserücktritt wegen Corona möglich ist, und ob in diesem Fall der Reisepreis erstattet wird.

Storno
Reiserücktritt in Pandemie-Zeiten: Das gilt bei Corona! (Symbolbild)

Urlaub storniert: Zahlt die Versicherung bei Reiserücktritt wegen Corona?

Neben gecancelten Flügen, leeren Hotels und stornierten Reisen machen es Einreisebeschränkungen und Reisewarnungen fast unmöglich, überhaupt ins Ausland zu reisen.

Die Osterferien 2020 sind bereits ins Wasser gefallen und selbst der Sommerurlaub ist in diesem Jahr noch nicht sicher. Auch wenn fast alle Bundesländer derzeit die strengen Corona-Maßnahmen schrittweise lockern und dem Urlaub in Deutschland bald wohl nichts mehr im Wege steht, sind Reisen ins Ausland aktuell undenkbar.

Viele Reiselustige sitzen momentan auf den Kosten für Flüge und Pauschalreisen sowie Hotelbuchungen fest, die aufgrund von Reisewarnungen oder Reisestornierungen wegen Corona nicht in Anspruch genommen werden konnten. Andere haben ihren Urlaub noch vor sich – den langersehnten Badeurlaub auf Mallorca, die tolle All-Inclusive-Reise in die Türkei oder die große Rundreise durch Kanada.

Was passiert mit der (An-)Zahlung für die Reise, wenn wegen der Corona-Pandemie der Flug ausfällt oder die Reise storniert wird? Schützt eine Reiserücktrittsversicherung bei Corona, wenn jemand aus Angst vor dem Virus nicht mehr ins Ausland reisen möchte?

Eine Reiserücktrittsversicherung greift in der Regel bei:

  • Todesfall oder dem Tod eines nahen Angehörigen
  • schwerer und unvorhersehbarer Erkrankung
  • Unfälle mit schweren gesundheitlichen Folgen
  • ungeahnter Verlust des Arbeitsplatzes durch den Betrieb
  • erhebliche Sachschäden vom Eigentum
  • Komplikationen in der Schwangerschaft
  • Einreiseverbote durch die Behörde
  • Unverträglichkeit von Impfungen mit gesundheitlichen Folgen
  • Vorladungen vom Gericht

Bei schwerer Erkrankung, auch eines nahen Angehörigen, wird der vollständige Reisepreis üblicherweise von der Reiserücktrittsversicherung erstattet. Gut zu wissen: Eine Ansteckung mit dem Coronavirus gehört auch dazu! Anders sieht es aus, wenn jemand die Reise aus Angst vor Corona nicht antreten will – in diesem Fall bleibt der Reisende auf den Kosten sitzen. Auch sogenannte „extreme Ereignisse“ wie beispielsweise die unerwartete Arbeitslosigkeit, ein Wasserschaden oder Wohnungsbrand in den eigenen vier Wänden sind Gründe, bei denen sich ein Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung gelohnt hat.

In Zeiten der Corona-Pandemie sind Einreiseverbote sowie Flugstornierungen die häufigsten Gründe für einen ausgefallenen Urlaub. Ist ein Rücktritt von der Reise möglich, wenn das Auswärtige Amt eine Reisewarnung ausspricht? Nein, bei einer Reisewarnung muss die Reiserücktrittsversicherung die Kosten für Flug und Hotel nicht erstatten. Gibt es jedoch ein offizielles Einreiseverbot seitens der Behörde, gilt der Reiserücktritt bei Corona.

Und wie sieht es bei annullierten Flügen und stornierten Reisen wegen Corona durch den Veranstalter oder die Fluggesellschaft aus? Die Reiserücktrittsversicherung zahlt nicht für Flugstornierungen oder abgesagte Reisen durch den Veranstalter. Auch eine durch die Behörden angeordnete Quarantäne am Urlaubsort sowie Einschränkungen am Reiseziel sind keine Gründe, dass die Reisekosten von der Versicherung erstattet werden.

Die Reiserücktrittsversicherung zahlt nicht bei:

  • Angst vor Erkrankung/Ansteckung mit dem Coronavirus
  • eine von der Behörde angeordneten Quarantäne
  • Reisewarnungen des Auswärtigen Amts
  • Einschränkungen durch Corona-Maßnahmen am Urlaubsort
  • Reise- oder Flugstornierung von Veranstalter oder Airline wegen Corona

Reiseausfall: Kostenfreie Umbuchungen und Stornierungen wegen Corona-Pandemie

Wenn wegen dem Coronavirus der Urlaub ausgefallen oder der Flug storniert wurde und die Reiserücktrittsversicherung die Kosten nicht erstattet, lohnt sich die Kontaktaufnahme zum jeweiligen Reiseveranstalter oder der zuständigen Fluggesellschaft: Fast alle bekannten Airlines und Veranstalter bieten in Zeiten von Corona kostenfreie Stornierungen oder Umbuchungen an. Zudem locken zahlreiche Reiseanbieter mit attraktiven Gutscheinen und Boni bei Umbuchungen oder Neubuchungen von Reisen und Flügen.

Das Coronavirus ist zwar eine außergewöhnliche Situation, bei der die Versicherung nicht immer greift, dennoch lohnt sich der Abschluss eines Reiserücktritts fast immer!

Ein kleiner Tipp nebenbei: Bei Flugausfall und Reisestornierung lohnt sich auch ein Blick in die Fluggastrechte!

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