Reiserecht: Keine Kostenerstattung wegen Hundehaufen auf Kreuzfahrtschiff

Hundehaufen auf dem Deck des Kreuzfahrtschiffes mögen zwar ekelhaft sein, sind aber nach Ansicht des Offenbacher Amtsgerichtes noch lange kein Grund für eine Preiserstattung für Touristen. Hierauf verweist

die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in Wiesbaden.

 

Der konkrete Fall behandelte das Tier eines Artisten, welches im Rahmen des Showprogramms an Bord eines Asien-Kreuzfahrtschiffes aufhielt. Bedingt durch behördliche Bestimmungen war es dem Tier nicht gestattet, das Kreuzfahrtschiff zu verlassen. Folglich war das Tier gedrungen, sich auf dem Passagierdeck zu erleichtern.

 

Die Spuren wurden anschließend mit Wasser weggespült. Ungeachtet der gewissenhaften Reinigung forderte ein Ehepaar die Rückerstattung eines Teils der Reisekosten, was jedoch am Urteil des Richters scheiterte. Nach Auffassung des Gerichtes sei das Verrichten der tierischen Notdurft auf dem Deck unausweichlich gewesen, gerade im Hinblick auf das Landgang-Verbot der Behörden.

 

Auch die Präsenz des Tieres auf dem Kreuzfahrtschiff erschien dem Gericht als rechtmäßig. Dies sei in Showprogrammen mit dressierten Tieren „üblich“, so die Argumentation.

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