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Reiserecht

Reiseapotheke: Starke Medikamente müssen vor Reiseantritt beglaubigt werden

Die Bundesopiumstelle für Arzneimittel und Medizinprodukte weist darauf hin, dass starke Schmerzmittel im Ausland unter das Betäubungsmittelschutzgesetz fallen können.

 

Es wird geraten, diese vor einer Reise ins Ausland vom Hausarzt bescheinigen zu lassen. Im Rahmen der Mitgliedsstaaten des Schengener Abkommens sei es durchaus ausreichend, die benötigten Medikamente vom Arzt bescheinigen zu lassen und sich von der Landesgesundheitsbehörde eine Beglaubigung einzuholen.

 

Hierbei gilt es jedoch zu beachten, dass der Auslandsaufenthalt nicht länger als 30 Tage betragen darf. Bei Reisen in mehrere Länder gewinnt die Bescheinigung des International Narcotics Control Board (INCB) an  Gültigkeit. Diese wird in mehrere Sprachen übersetzt und muss anschließend vom Hausarzt ausgefüllt werden. Auch in diesem Fall wird eine Beglaubigung der Landesgesundheitsbehörde fällig.

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