Das Oberlandesgericht Bamberg hat in einem neuen Urteil entschieden, dass ein Reiseveranstalter nicht dafür haftet, wenn ein Urlauber im Hoteleingang über eine Fußmatte stolpert, stürzt und Schäden davon trägt. Das Aktenzeichen zu diesem Urteil lautet Az.: 5 U 36/12. Im […]
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- Thema: Reiserecht
- 4.12.2013