Trotz eines weiterhin hohen Inzidenzwertes lockert die österreichische Regierung die Beschränkungen im Lockdown und verschärft gleichzeitig die Grenzkontrollen.
Quarantänepflicht bei Einreise gilt bis Ende März
Die Österreicher dürfen aufatmen: Seit dem 8. Februar ist die strenge Ausgangssperre rund um die Uhr dahingehend gelockert worden, dass diese Sperre nur noch in der Zeit zwischen 20:00 und 6:00 Uhr gilt. Auch Geschäfte dürfen unter Auflagen wieder öffnen. Für körpernahe Dienstleistungen, wie etwa der Friseurbesuch, ist allerdings ein neuer negativer PCR- oder Antigentest nötig. Wer als Tourist nach Österreich einreisen möchte, muss sich jedoch noch gedulden, denn die Beherbergung zu touristischen Zwecken bleibt weiterhin verboten.
Auf der einen Seite möchte die Regierung mit den Corona-Lockerungen der österreichischen Bevölkerung entgegenkommen, diese auf der anderen Seite aber auch vor einer weiteren Ausbreitung des Corona-Virus sowie der Virusmutanten schützen. Kein einfaches Unterfangen. Als Pendant zu den Lockerungen treten nun verschärfte Grenzkontrollen in Kraft, die sowohl für Pendler aus dem grenznahen Gebiet als auch für Reisende Konsequenzen haben. Bis zum 31. März gilt für beide Gruppen eine elektronische Registrierungspflicht vor der Einreise sowie ein wöchentlicher negativer Coronatest.
Darüber hinaus gilt für Reisende unter anderem aus Deutschland folgendes bei der Einreise: Vor Reiseantritt müssen sich Einreisende elektronisch registrieren lassen und die Bestätigung in ausgedruckter Form oder auf einem mobilen Gerät bei der Einreise mit sich führen. Anschließend geht es in eine zehntägige Quarantäne, die nicht verkürzt werden darf. Nach wie vor rät das Auswärtige Amt von Reisen nach Österreich aufgrund der hohen Infektionszahlen ab. Zum Vergleich: Der Inzidenzwert in Österreich beträgt aktuell 107, während er in Deutschland bei 76 liegt.
Aktuelle Einreisebestimmungen für Österreich
- 10-tägige Quarantänepflicht
- negativer PCR- oder Antigen-Test (max. 72 Stunden alt)
- Elektronische Registrierung vor der Einreise, Empfangsbestätigung muss ausgedruckt oder auf mobilem Gerät mitgeführt werden
Transitreisende sind von diesen Regelungen ausgenommen.