Die EU-Verordnung 261/2004 regelt die Rechte von Passagieren bei Flugverspätungen, ab 3 Stunden besteht ein Rechtsanspruch auf eine Ausgleichszahlung. Würden alle von Verspätungen betroffenen Passagiere auf ihr Recht bestehen, würde dies die in der EU operierenden Airlines 3,5 Milliarden Euro im Jahr kosten. Zwischen 250 und 600 Euro stehen jedem von Verspätung betroffenen Passagier zu.
Doch es gibt auch bei dieser EU-Verordnung gewisse Ausnahmeregelungen und lange Antwortszeiten bei der Bearbeitung der Entschädigungsvorgänge. Einige Dienstleister, wie Euclaim, Flightright oder Refund.me, haben dies erkannt. Diese Angebote unterscheiden sich oft nur in kleinen Details, das Geschäftsmodell ist aber bei allen gleich. Ein Teil der den Passagieren zustehenden Zahlungen wird als Provision kassiert. Im Durchschnitt liegt diese Provision derzeit bei rund 25 Prozent, unter dem wachsenden Konkurrenzdruck sinkt diese aber allmählich. So wird Refund.me in Zukunft nur noch 15 Prozent der erstrittenen Entschädigung einbehalten. Eine weitere Innovation stellt die einzigartige neue App von Refund.me dar, mit welcher es sowohl für iOS- als auch für Android-Nutzer möglich ist, bereits unterwegs per Smartphone eine Entschädigungsforderung abzugeben. Die App ermittelt zudem innerhalb weniger Minuten, welcher Anspruch in welcher Höhe für den Fluggast besteht. Dabei werden stets aktuelle Gesetzesänderungen berücksichtigt. Danach erstellt die App automatisch ein Schreiben an die Fluggesellschaft, welches vom Nutzer digital unterschrieben und abgesendet wird.
Die App gibt es derzeit auf Deutsch, Englisch, Französisch, Polnisch und Spanisch. Eine russische und eine indische Version kommen demnächst hinzu.
EU-Kommission will Fluggastrechte bei Verspätungen eingrenzen
Die seit 2004 bestehende Fluggastrechte-Verordnung soll laut EU-Kommission überprüft werden, dabei würden die geplanten Änderungsvorschläge zu Nachteilen für die Passagiere führen. Denn die Fristen für Verspätungen, ab denen die Verordnung greifen würde, sollen sich deutlich erhöhen. Passagiere mit verspäteten Langstreckenflügen über mehr als 6000 km müssten dann 12 Stunden auf ihren Flug warten, ehe ein Antrag auf Entschädigung gestellt werden könnte. Für außereuropäische Flüge bis 6000 km wären dann nach der neuer Verordnung 9 Stunden Mindestverspätung vorgesehen. Auf Kurzstrecken bis 3500 km soll die entschädigungsfreie Verspätung nach den Plänen der EU-Kommission dann 5 statt wie bisher 3 Stunden betragen.
Neben der EU-Fluggastrechte-Verordnung gibt es übrigens eine weitere Möglichkeit, eine Entschädigung wegen Flugverspätung zu erzielen: Das Deutsche Schadensersatz-Recht. Hierbei müssen betroffene Passagiere allerdings eine Anwaltskanzlei mit dem Fall beauftragen, die Dienstleister kümmern sich ausschließlich um Ansprüche nach der EU-Fluggastrechte-Verordnung.