Mittelmeer Tourismus: Italien ist wieder Hochrisikogebiet

Seit dem 1. Januar stuft das RKI Italien wieder als Hochrisikogebiet ein und das hat besonders für ungeimpfte Urlauber sowie für Familien Folgen, die man vor Urlaubsantritt kennen sollte.

Capo Vaticano
Ab dem 10. Januar gelten für den Tourismus in Italien strengere Regeln. (Bild: Capo Vaticano)

Italien führt landesweit 2G-Regelung ein

Das Robert-Koch-Institut (RKI) hat das beliebte Urlaubsland Italien seit dem 1. Januar zum Hochrisikogebiet erklärt. Aber auch in Italien selbst gelten wieder strengere Einreisebestimmungen und ab dem 10. Januar flächendeckende 2G-Regelungen. All dies dürfte dem Tourismus in Italien erneut einen deutlichen Dämpfer verpassen. Auf was genau sich Urlauber jetzt einstellen müssen haben wir nachstehend kurz zusammengefasst:

Einreisebestimmungen nach Italien

Einreisen nach Italien sind weiterhin erlaubt. Geimpfte oder Genesene benötigen für die Einreise neben ihrem Corona-Impfzertifikat oder Genesenen-Zertifikat einen negativen Antigen-Schnelltest, der höchstens 24 Stunden alt sein darf oder einen negativen PCR-Test, nicht älter als 48 Stunden. Eine Quarantänepflicht besteht für diese Personen nicht.

Für Ungeimpfte und nicht Genesene gilt die vorstehende Testpflicht entsprechend sowie eine fünftägige Quarantänepflicht in Italien. Nach fünf Tagen ist dann ein erneuter Corona-Test verpflichtend. Vor Urlaubsantritt müssen sich Italien-Urlauber spätestens 48 Stunden vorher online auf dem European Passenger Locator Form registrieren. Für Südtirol gibt es ein gesondertes Online-Formular.

Das gilt für die Rückreise von Italien nach Deutschland

Vollständig Geimpfte oder Genesene müssen bei der Einreise nur ihren Covid-Pass vorzeigen. Ungeimpfte müssen einen negativen Coronatest vorlegen (maximal 48 Stunden alt bei Antigen-Schnelltest und maximal 72 alt bei PCR-Test). Dies gilt auch für Kinder ab 12 Jahren.

Achtung Quarantänepflicht! Wer aus einem Hochrisikogebiet nach Deutschland zurückkehrt, muss sich in Deutschland für 10 Tage in Quarantäne begeben. Das gilt auch für Kinder ab 6 Jahren. Es besteht jedoch die Möglichkeit, sich nach 5 Tagen frei zu testen. Für Kinder unter 6 Jahren endet die Quarantänezeit regulär nach 5 Tagen, auch ohne negativen Test. Für geimpfte und genesene Urlaubsrückkehrer besteht keine Quarantänepflicht.

Darüber hinaus ist vor der Rückreise nach Deutschland online eine Einreiseanmeldung auszufüllen.

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