Vor kurzem urteilte das Landgericht Duisburg über die Befugnis-Rechte von Flugzeug-Piloten. Ausgelöst wurde der Gerichtsstreit durch einen Vorfall der sich vor kurzem ereignete. An einem Flughafen stritt sich ein Mann mit seiner Frau, da diese verspätet zum Schalter kamen und in der Hektik ihre Reisedokumente nicht fand. Als der Pilot des Flugezeuges den Streit mitbekam, redete er mit dem Mann und bemerkte, das dieser eine Alkoholfahne hatte. Daraufhin verweigerte er dem Mann die Erlaubnis an Bord gehen zu dürfen. Dieser verklagte daraufhin die Fluggesellschaft und bekam Recht, da der Pilot nach Angaben des Landesgericht Duisburg seine Befugnisse überschritten hatte. Er darf zwar Passagieren die Teilnahme am Flug entziehen, müsse dafür aber einen fundierten Grund haben. Da es keine Anzeichen dafür gab, dass sich der Streit bis an Bord des Flugzeuges fortsetze, gab das Landesgericht dem Kläger Recht, der jetzt die Kosten für den Flug zurückerstattet bekommt.
Landgericht Duisburg: Urteil über Pilotenrechte
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