Touristen, die ab Februar 2024 aus EU-Staaten nach Großbritannien einreisen wollen, müssen zuvor eine elektronische Einreisegenehmigung ausfüllen. Was dafür notwendig ist und warum diese neue Regelung eingeführt wurde, wird hier zusammengefasst.
Maßnahmen im Zuge der Digitalisierung der Grenzkontrollen
Ursprünglich war die Pflicht zum Ausfüllen der elektronischen Einreisegenehmigung (ETA) für die Einreise nach Nordirland, England, Schottland und Wales für den 15. November 2023 geplant. Am 13. Juni hieß es dann vonseiten des Vereinigten Königreichs, dass die neue Vorgabe ab diesem Datum vorerst nur für Einreisende aus Katar gelte. Für Reisende aus EU-Staaten, der Schweiz und den USA gilt die neue Einreisebestimmung erst ab Februar 2024.
Diese Maßnahme für den Tourismus in Großbritannien wurde eingeführt, um die Grenzkontrollen zu vereinfachen und Reisende bereits im Vorfeld überprüfen zu können. Bei der Einreise mit gültiger ETA ist dann vor Ort nur noch das Einscannen des Reisepasses notwendig. Das Land plant eine vollständige Digitalisierung der Grenzkontrollen bis 2025. Touristen ohne bewilligte ETA wird zukünftig die Einreise nach Großbritannien verwehrt.
Schritte der Elektronische Einreisegenehmigung
Die Elektronische Einreisegenehmigung können Reisende über ein Onlineformular ausfüllen. Hier müssen sie ihre E-Mail-Adresse eintragen und einen gültigen Reisepass hochladen. Daneben sind eine Debit- oder Kreditkarte nötig, um die Ausstellungsgebühr zu zahlen. Diese beträgt nach aktuellem Stand umgerechnet rund 12 Euro.
Mit der ETA können sich Touristen und Geschäftsreisende bis zu sechs Monate in Großbritannien aufhalten, ohne dass es ein Visum bedarf. Die Genehmigung hat eine Gültigkeitsdauer von zwei Jahren. Dies bedeutet, dass Reisende die ETA in diesem Zeitraum mehrfach nutzen können. Vor allem für Last-Minute-Reisende ist es wichtig zu wissen, dass die Bearbeitungszeit für die Einreisegenehmigung bis zu drei Tage beanspruchen kann.