Gilt ein Fahrverbot für alle Fahrzeuge?

PolizeikontrolleEin verhängtes Fahrverbot, zum Beispiel nach einer Trunkenheitsfahrt, bei Unfallflucht oder Straßengefährdung, gilt grundsätzlich für alle Kfz-Arten.

Das bedeutet, dass ein Autofahrer, der seinen Führerschein abgeben muss, auch nicht mehr Mofa fahren darf. Bei einem Fahrverbot ist es wichtig, dass man sich an genaue Spielregeln hält, sonst droht Führerscheinentzug. Üblicherweise wird ein Fahrverbot für 1 bis 6 Monate verhängt. Der Betroffene darf den Zeitpunkt für das Fahrverbot vorwiegend innerhalb eines vorgegebenen Zeitraums selbst bestimmen. Abgegeben wird der Führerschein auf der Verwaltungsbehörde oder dem Polizeirevier des Wohnortes.

Wichtiger Hinweis bei der Führerscheinabgabe: Von diesem Zeitpunkt an darf kein Kfz mehr gelenkt werden, auch nicht für den Nachhauseweg.

Anders sieht es beim Abholen des Führerscheins aus: Der Autofahrer darf gemäß Kraftfahrer-Schutz e.V., vorausgesetzt, die Frist für das Fahrverbot ist abgelaufen, mit seinem Fahrzeug selbst zur Polizeidienststelle fahren. Als Nachweis gilt die Empfangsbescheinigung der gültigen Fahrerlaubnis.

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