Der deutsche Low-Cost-Carrier Germanwings hat im Internet gebuchte Flugtickets unrechtmäßig storniert. Die Lufthansa-Tochter wurde jetzt vom Landgericht Dortmund zur Zahlung von Schadenersatz verurteilt. Das Urteil besagt, dass Airlines gebuchte Flüge nicht ohne Vorwarnung stornieren dürfen.
Dies gilt auch, wenn die Bezahlung der Tickets nicht innerhalb der Frist erfolgt ist oder per Kreditkarte beziehungsweise Lastschrift nicht funktioniert hat. Einem Kunden des Billigfliegers waren durch eine Stornierung ein Schaden von 2.350 Euro entstanden, da er umbuchen musste. Der Fehler konnte nicht eindeutig einer der Parteien oder der Kreditkartenfirma zugeordnet werden.
Tickets, deren Bezahlung fehlgeschlagen ist, können laut Geschäftsbedingungen storniert werden, ohne den Kunden zuvor darüber zu informieren. Dem widersprach das Gericht jetzt. Zumindest per Email müssen Kunden von dem missglückten Bezahlversuch informiert werden. Außerdem muss eine Nachzahlfrist gewährt werden. Erst nach einer erfolglosen Mahnung darf die Airline vom Kaufvertrag zurücktreten.
„Normalerweise treten wir mit unseren Kunden in Kontakt. In diesem Fall hat jedoch weder die Zahlung noch die Kommunikation geklappt, was uns bisher unerklärlich ist“, meint ein Germanwings-Sprecher im Gespräch mit pressetext. Die Verbraucherzentrale Bundesverband bezeichnete das Urteil als „ein weiterer Schritt zu einem besseren Verbraucherschutz bei Flugbuchungen im Internet“.