Laut Beschluss des Amtsgerichts Düsseldorf können Pauschalurlauber den Flug mit einer zweifelhaften Maschine verweigern und in manchen Fällen sogar den vollen Reisepreis vom Veranstalter zurückfordern. Dieser Fall ist jedoch nur gültig, wenn akuter Verdacht auf die fluguntüchtigkeit des
Flugzeuges besteht.
Der tatsächliche Vorfall, der diesen Fall letztenendes vor Gericht brachte, lief wie folgt ab: Im Rahmen einer Türkei-Reise kam es zu einem technischen Defekt am Flugzeug. Somit war man gezwungen einen Zwischenstopp in Wien zu tätigen. Im Rahmen einer 14-stündigen Flugverzögerung wurden Techniker und Ersatzteile eingeflogen um das Flugzeug zu reparieren. Als es jedoch startbereit war verweigerten insgesamt 40 Fluggäste die Weiterreise mit dem Flugzeug. Ein Ehepaar brachte diesen Fall letztenendes vor Gericht, da die Fortführung der Reise in diesem Flugzeug nicht ertragbar gewesen sei. Bemängelt wurde zudem, dass das Personal keinerlei Auskunft über den tatsächlichen Defekt des Flugzeuges gegeben hat, sodass eine Einschätzung und eigenständige Entscheidungsfindung unmöglich war.
Das Gericht entschied daraufhin zugunsten der Kläger: Von keinem Fluggast kann erwartet werden, dass er ein so großes Maß an Vertrauen aufbringt, ohne das tatsächliche Risiko überhaupt einschätzen zu können.