Frankreich streicht Corona-Einreisebestimmungen

Ab dem 1. August werden die Einreisebedingungen für Frankreich deutlich vereinfacht. Ab dann beendet das westeuropäische Land seinen Gesundheitsnotstand. Infos zu den aktuellen Bestimmungen für die Einreise nach Frankreich sowie zur derzeitigen pandemischen Lage in dem Land, erfahren Sie hier.

Der Tourismus in Frankreich kann durch den Wegfall zahlreicher Corona-Bestimmungen aufatmen. (Bild: Monaco/Südfrankreich)

Frankreich: Ein Land für Genießer

Frankreich, gelegen zwischen Atlantik und Mittelmeer, fasziniert mit einer einzigartigen Küche sowie einem malerischen Landschaftsmosaik aus hügeligen Weinbergen, weitläufigen Olivenhainen, dichten Pinienwäldern und wunderschönen Küstengebieten. Ob ein Badeurlaub an der französischen Atlantikküste, Flitterwochen in der Provence oder ein Städtetrip nach Paris: Dies alles ist ab dem 1. August wieder völlig ohne Corona-Beschränkungen möglich.

Diese Einreisebestimmungen für Frankreich gelten ab 1. August

Während derzeit für die Einreise nach Frankreich noch das 3G-Nachweisprinzip angewandt wird, im Rahmen dessen Reisende eine Impfung, Genesung oder Negativ-Testung nachweisen müssen, ist ein Grenzübertritt ab dem 1. August wieder ohne jegliche COVID-19-Nachweise erlaubt. Lediglich kann es an den Landesgrenzen zu obligatorischen Tests kommen, sofern sich eine neue gefährliche Virusvariante entwickeln sollte.

Öffentliches Leben in Frankreich beinahe wie vor der Pandemie

Auch im Land selbst gibt es aktuell kaum noch Corona-Einschränkungen, da die Neuinfektionszahlen in Frankreich gesunken sind. Menschen müssen in der Öffentlichkeit keine Maske mehr tragen. Zudem haben alle Geschäfte, Nachtclubs, Restaurants und Freizeiteinrichtungen in Frankreich wieder wie gewohnt geöffnet. Für den Tourismus in Frankreich bedeutet dies erhebliche Erleichterungen.

Dennoch steht es einzelnen Kommunen in Frankreich frei, eigene Corona-Regelungen aufzustellen. So sind beispielsweise Touristen in Nizza im öffentlichen Nahverkehr zum Tragen eines Mund- und Nasenschutzes verpflichtet.

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