Flugverkehr: Flüssigkeiten ab 2013 im Handgepäck zugelassen

Ab April des Jahres 2013 wird es Fluggästen wieder möglich sein, Getränke sowie Deo und Shampoo durch die Sicherheitskontrollen am Airport führen zu können. Wie der Mitteilung der EU-Kommission in Brüssel entnommen werden konnte, werde man das 2006 beschlossene Verbot von Flüssigkeiten im Handgepäck zu diesem Zeitpunkt aufheben wollen.

Eigentlich habe man beabsichtigt, das Verbot bereits im Jahre 2010 auslaufen zu lassen. Jedoch sei die Übergangsfrist bis 2013 notwendig, um die Neuerung auf allen EU-Flughäfen durchführen, sowie um die entsprechenden Geräte installieren zu können, so die Mitteilung der Kommission. Bis zu diesem Zeitpunkt müsste jeder EU-Airport über entsprechende Gerätschaften verfügen, die in der Lage sind, harmlose Flüssigkeiten von Flüssigsprengstoff zu unterscheiden.Bereits seit dem vergangenen April wurde die EU-weite Bestimmung für Einkäufe im Duty-Free-Bereich von Flughäfen gelockert.

 

Fluggäste, die in einem Nicht-EU-Land Alkohol oder ähnliches erstanden haben, dürfen diesen nun behalten. Diese Regelung greift jedoch nur, falls das Mitbringsel in einer Klarsichttüte verschweißt ist. Die zuvor eingeführten Sicherheitsbestimmungen stammten aus dem Jahre 2006, und stellten die Reaktion der EU auf die Erkenntnisse von Sicherheitsbehörden dar, welche besagten, dass Terroristen im Sommer 2006 Anschläge via Flüssigsprengstoff auf Transatlantikflüge geplant hatten.

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