Fliegen in der Schwangerschaft

Wenn der behandelnde Arzt keine Einwände hat und werdende Mütter einige Dinge beachten, stellt Fliegen in der Schwangerschaft kein Problem dar. Flugspezialist Cheapflug gibt Tipps für einen beschwerdefreien Flug.

Fliegen Sie nach Möglichkeit im zweiten Schwangerschaftsdrittel zwischen der 18. und 27. Schwangerschaftswoche. Am größten ist die Gefahr für das Ungeborene bis zur 12. Woche. Einige Fluglinien verlangen ab der 28. Schwangerschaftswoche ein ärztliches Attest, das Ihre Flugtauglichkeit bestätigt, andere wollen ggf. den Mutterpass sehen. Allgemein gilt, dass werdende Mütter ab der 36. Woche nicht mehr befördert werden – achten Sie darauf, dass auch der Rückflug mindestens vier Wochen vor dem voraussichtlichen Geburtstermin liegt. Nutzen Sie zugu, wenn Sie nach Flügen an bestimmten Daten suchen wollen.

Wenn möglich, geben Sie bereits bei der Flugbuchung an, dass Sie schwanger sind. Informieren Sie die Kabinenbesatzung außerdem beim Einsteigen, um einen besonders aufmerksamen Service zu erhalten. Verlassen Sie sich nicht auf die Bordverpflegung. Packen Sie Nüsse und Trockenobst ins Handgepäck und decken Sie sich nach der Sicherheitskontrolle mit Wasser ein.

In der Schwangerschaft besteht erhöhtes Thromboserisiko, deshalb s sollten Sie besondere Vorkehrungen treffen. Tragen Sie Kompressionsstrümpfe, legen Sie die Beine hoch und laufen Sie alle zwei Stunden den Gang entlang. Ausreichend Beinfreiheit ist wichtig, beachten Sie jedoch, dass werdende Mütter nicht in den Sitzreihen am Notausgang sitzen dürfen. Andere Sitzplätze mit viel Beinfreiheit finden Sie hinter Trennwänden, z. B. zwischen Business Class und Economy oder hinter den Bordküchen. Reservieren Sie Ihren Sitzplatz online oder seien Sie frühzeitig am Flughafen, um den bestmöglich Platz zu bekommen. Am Gang sitzen Sie flexibler, vor allem auf Langstreckenflügen. So können Sie jederzeit aufstehen.

Wichtig ist der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung, die Leistungen für Schwangere übernimmt. Die Reiserücktrittsversicherung greift im Krankheitsfall nur, wenn der Rücktrittsgrund nichts mit der Schwangerschaft zu tun hat.

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