Der Bundesgerichtshof (BGH) hat den Beschluss des europäischen Gerichtshofs (EuGH) verwirklicht, dass Fluggesellschaften ihren Passagieren im Falle einer Verspätung von mindestens
3 Stunden einen finanziellen Ausgleich schaffen müssen. Dieser kann bis zu 600 Euro betragen. Gilt ein höherer Umstand als Auslöser für die Verspätung, wie beispielsweise das Wetter, so ist keine Ausgleichszahlung fällig.
Die verklagte Fluggesellschaft fordert jedoch die Revision dieser Bestimmung, da der EuGH hiermit seine Auslegungskompetenz überschreite. Dem konnte der BGH jedoch nicht zustimmen und sprach dem Kläger, einem Urlauber dessen Flug von Toronto nach Frankfurt am Main mit 25 Stunden Verspätung eintraf, Recht zu. Die Fluggesellschaft argumentierte jedoch mit technischen Defekten und verweigerte die Zahlung.