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Europa 2026: Edinburgh startet Touristensteuer – und EES macht Schengen-Grenzen digital

Europa verlangt 2026 mehr von seinen Besucherinnen und Besuchern – und das gleich auf mehreren Ebenen: Seit dem 24. Juli 2026 erhebt Edinburgh als erste britische Stadt eine stadtweite Touristensteuer von fünf Prozent auf alle bezahlten Übernachtungen. Gleichzeitig läuft das biometrische Einreise- und Ausreisesystem EES seit dem 10. April 2026 vollständig an allen Schengen-Außengrenzen – und das lang erwartete ETIAS lässt noch auf sich warten. Wer in diesem Herbst oder im Frühjahr 2027 nach Europa reist, sollte alle drei Entwicklungen kennen.

Edinburgh: Erstes stadtweites Touristensteuer-Modell im Vereinigten Königreich

Das Vereinigte Königreich hat mit Edinburgh sein erstes stadtweites Besucherabgabe-System eingeführt – seit dem 24. Juli 2026 gilt die Regelung für alle bezahlten Übernachtungen in der schottischen Hauptstadt. Die Edinburgh Visitor Levy trat am 24. Juli 2026 in Kraft und macht Schottlands Hauptstadt zur ersten britischen Stadt mit einem verbindlichen, stadtweiten Abgabesystem: Der Aufschlag von fünf Prozent gilt für bezahlte Übernachtungsunterkünfte im gesamten Stadtgebiet des City of Edinburgh Council.

Die Abgabe wird auf die Unterkunftskosten vor Mehrwertsteuer erhoben und deckt die ersten fünf aufeinanderfolgenden Nächte jedes Aufenthalts ab. Für Zusatzleistungen wie Mahlzeiten, Getränke, Parken oder Transport fällt sie nicht an. Die Regelung gilt auf unbestimmte Zeit oder bis der Stadtrat sie beendet oder ändert – und das ganzjährig.

Betroffen sind eine breite Palette von Unterkunftstypen: Hotels, B&Bs, Selbstverpflegungsapartments, Ferienwohnungen, Airbnbs, Aparthotels, Pensionen, Hostels, Boote und Schiffe an einem festen Liegeplatz, studentische Unterkünfte außerhalb der Vorlesungszeit sowie Wohnmobil- und Campingplätze.

Die Steuer gilt für Aufenthalte ab dem 24. Juli 2026, die ab dem 1. Oktober 2025 gebucht oder (teilweise) bezahlt wurden. Buchungen, die vor dem 1. Oktober 2025 vollständig bezahlt wurden, sind ausgenommen.

Der Erlös soll bis zu 50 Millionen Pfund pro Jahr einbringen und in die Attraktivität Edinburghs als Reiseziel und Wohnort investiert werden. In der breiteren Perspektive steht Edinburgh damit für eine europäische Bewegung, bei der Tourismuseinnahmen zunehmend in städtische Nachhaltigkeitsprojekte, Kulturerhalt, den öffentlichen Nahverkehr und Maßnahmen gegen Overtourism gelenkt werden.

Wer ist von der Abgabe ausgenommen?

Es gibt Ausnahmen: Menschen in Notunterkünften, von häuslicher Gewalt bedrohte Personen, Asylsuchende, Geflüchtete und Empfängerinnen und Empfänger bestimmter Behindertenleistungen sind von der Zahlung befreit.

Das übrige Europa zieht nach: Neue Touristensteuern auf dem ganzen Kontinent

Edinburgh ist bei Weitem kein Einzelfall. Das Jahr 2026 hat in ganz Europa neue oder erweiterte Touristensteuern eingeführt, die bei längeren Aufenthalten und Gruppenreisen echte Mehrkosten bedeuten. Ein Blick auf die wichtigsten Änderungen:

  • Barcelona: Barcelonas Touristensteuer hat sich am 1. April 2026 verdoppelt: Für Ferienwohnungen fallen 12,50 Euro pro Nacht an, für Fünf-Sterne-Hotels bis zu 15 Euro pro Nacht.
  • Mailand: Mailand hat zu Jahresbeginn seine Touristensteuer erhöht, um die Infrastruktur für die Olympischen Winterspiele zu finanzieren. Die Erhöhung gilt zunächst nur für 2026 und nur für Unterkünfte innerhalb von 30 km um die Olympiaveranstaltungsorte. Gäste in Vier- und Fünf-Sterne-Hotels zahlen bis zu zehn Euro pro Nacht.
  • Brüssel: Seit Januar 2026 ist die bestehende Touristensteuer in Brüssel um einen Euro pro Übernachtung gestiegen – für Hotelaufenthalte beträgt sie nun fünf Euro pro Nacht, für Privatunterkünfte vier Euro.
  • Venedig: Der Stadtrat von Venedig hat bestätigt, dass die 2024 eingeführte Tagesgast-Gebühr auch 2026 wieder gilt – und die Anzahl der Tage, an denen sie erhoben wird, auf 60 ausgeweitet wurde (2025: 54 Tage). Besucherinnen und Besucher können ihren Besuchstag vorab reservieren. Die Gebühr beträgt fünf Euro bei frühzeitiger Registrierung und zehn Euro bei kurzfristiger Buchung.
  • Norwegen: Norwegen hat auf den Druck durch Overtourism reagiert und eine Touristensteuer beschlossen. Ab 2026 können stark betroffene Kommunen eine Steuer in Höhe von drei Prozent auf Übernachtungen erheben.
  • Bukarest: Auch Rumäniens Hauptstadt erhebt 2026 eine Pauschalabgabe von zehn rumänischen Lei (rund zwei Euro) pro Nacht. Anders als in vielen anderen Städten variiert die Steuer nicht je nach Unterkunftspreis.

Wer eine Städtereise nach Europa plant, sollte diese Abgaben bereits bei der Buchungskalkulation berücksichtigen, denn sie sind in der Regel nicht im Unterkunftspreis enthalten.

EES: Das biometrische Grenzsystem ist seit April 2026 vollständig aktiv

Parallel zu den Touristensteuern hat Europa seinen Umgang mit Einreisenden grundlegend digitalisiert. Am 10. April 2026 ist das Entry/Exit System (EES) der Europäischen Union in 29 Schengen-Ländern vollständig in Betrieb gegangen – ein bedeutender Wandel in der Art und Weise, wie Kurzaufenthalte von Nicht-EU-Bürgerinnen und -Bürgern erfasst und kontrolliert werden.

Das System ersetzt die manuelle Passstempelung durch digitale Ein- und Ausreiseaufzeichnungen und führt eine verpflichtende biometrische Datenerfassung (Gesichtsbild und Fingerabdrücke) an den EU-Außengrenzen ein. Das EES registriert Nicht-EU-Angehörige automatisch bei jeder Ein- und Ausreise in den Schengen-Raum für Kurzaufenthalte von bis zu 90 Tagen in jedem 180-Tage-Zeitraum.

Seit dem 9. April 2026 werden bei jedem Nicht-EU-Reisenden, der in den Schengen-Raum einreist, Fingerabdrücke und Gesichtsbild an der Grenze erfasst. Das System speichert, wann eine Person einreist, wann sie ausreist, und berechnet die verbleibenden Tage der 90/180-Tage-Regelung automatisch.

Eine Voranmeldung ist nicht erforderlich. Das EES ist kostenlos und kein Visum. Wer mehrere Städte in Europa bereist, kommt nur zweimal mit dem System in Berührung: bei der ersten Einreise und beim letzten Grenzübertritt bei der Ausreise. Reisen innerhalb des Schengen-Raums sind davon völlig unberührt.

Bereits während des schrittweisen Rollouts wurden mehr als 45 Millionen Grenzübertritte im System registriert. Über 24.000 Personen wurde die Einreise verweigert – etwa wegen unzureichender Reisebegründung, abgelaufener oder gefälschter Dokumente. Das System half auch, über 600 Personen zu identifizieren, die ein Sicherheitsrisiko für Europa darstellten.

Für alle Europa-Reisenden aus dem Nicht-EU-Raum gilt: Das EES ist keine optionale Maßnahme, sondern Pflicht an jeder Schengen-Außengrenze – am Flughafen, am Seehafen und an Landgrenzen.

ETIAS: Das Reisegenehmigungssystem lässt weiter auf sich warten

Viel diskutiert, aber noch nicht in Kraft: das Europäische Reiseinformations- und Genehmigungssystem ETIAS. Das lange angekündigte System lässt weiter auf sich warten. Im Juli 2026 verschwand der bis dahin kommunizierte Starttermin „letztes Quartal 2026″ still und leise von der offiziellen EU-Informationsseite. Fachleute rechnen inzwischen frühestens mit einem Start im Jahr 2027.

ETIAS richtet sich ausschließlich an Bürgerinnen und Bürger visumfreier Drittstaaten. Diese dürfen für Kurzaufenthalte von bis zu 90 Tagen ohne Visum in den Schengen-Raum einreisen. Deutsche und alle anderen EU-Bürgerinnen und -Bürger benötigen ETIAS nicht. Das System richtet sich ausschließlich an Reisende aus Nicht-EU-Staaten. Wer mit deutschem Pass innerhalb Europas unterwegs ist, ist von ETIAS überhaupt nicht betroffen.

Wenn ETIAS in Kraft tritt, werden Staatsangehörige aus 59 visumfreien Ländern und Gebieten – darunter die USA, das Vereinigte Königreich, Kanada und Australien – eine 20-Euro-Genehmigung benötigen, die bis zu drei Jahre gültig ist und für 30 europäische Länder gilt.

Die Durchsetzung soll dann schrittweise erfolgen: Zunächst eine sechsmonatige Übergangszeit, in der niemand wegen fehlender ETIAS-Genehmigung zurückgewiesen wird, gefolgt von einer weiteren sechsmonatigen Übergangsfrist für erstmalige Ankömmlinge.

Wichtig: Wer einen biometrischen Reisepass besitzt, sollte sich nicht von inoffiziellen Websites täuschen lassen, die bereits ETIAS-Anträge anbieten. Es ist derzeit noch nicht möglich, einen Antrag zu stellen. Die einzige offizielle Website wird travel-europe.europa.eu sein.

Wer eine Pauschalreise nach Großbritannien oder eine Last-Minute-Reise nach Großbritannien plant, sollte die Edinburgh Visitor Levy in die Kostenkalkulation einbeziehen. Für alle Europapläne bietet auch unsere Startseite aktuelle Reise-Tipps und Übersichten.

Praktische Checkliste für Ihre Europa-Reise 2026/2027

  • Edinburgh-Besuch: Fünf Prozent Aufschlag auf die Unterkunftskosten (maximal fünf Nächte) bereits bei der Budgetplanung berücksichtigen.
  • Barcelona, Venedig, Mailand, Brüssel: Touristensteuern variieren je nach Stadt und Unterkunftskategorie – vor der Buchung informieren.
  • EES (Nicht-EU-Reisende): Kein Vorantrag nötig, kein Visum, kostenlos – aber Wartezeiten an Grenzübergängen einplanen, da biometrische Daten bei Ersteinreise erfasst werden.
  • ETIAS: Noch nicht aktiv, kein Antrag möglich. Offiziellen Status auf travel-europe.europa.eu prüfen, bevor Sie Buchungen abschließen.
  • EU-Bürgerinnen und -Bürger: Weder EES noch ETIAS betreffen Sie bei Reisen innerhalb Europas – Sie reisen mit Ihrem Personalausweis oder Reisepass wie gewohnt.
  • Vorsicht vor Fake-Websites: Mehrere unseriöse Portale bieten bereits ETIAS-Anträge gegen Gebühr an. Nur travel-europe.europa.eu ist offiziell.

Reisen nach Europa lohnt sich trotz aller Neuerungen – wer informiert reist, erlebt keine bösen Überraschungen an der Hotelrezeption oder am Flughafengate.

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Häufige Fragen zu Touristensteuern und Einreiseregeln in Europa 2026

Muss ich als Deutsche oder Deutscher ETIAS beantragen, um nach Europa zu reisen?

Nein. ETIAS richtet sich ausschließlich an Staatsangehörige visumfreier Nicht-EU-Länder, etwa aus den USA, dem Vereinigten Königreich, Kanada oder Australien. Deutsche Reisende benötigen weder ETIAS noch sind sie vom EES betroffen, wenn sie innerhalb Europas unterwegs sind.

Was kostet die Edinburgh Touristensteuer konkret?

Die Abgabe beträgt fünf Prozent auf den Unterkunftspreis (vor MwSt.) und gilt für maximal fünf aufeinanderfolgende Nächte. Bei einem Zimmerpreis von 120 Euro pro Nacht kommen also sechs Euro pro Nacht hinzu – für fünf Nächte wären das 30 Euro extra.

Gilt die Edinburgh Visitor Levy auch für Airbnb und Ferienwohnungen?

Ja. Die Abgabe gilt für alle Formen bezahlter Übernachtungsunterkünfte – Hotels, Pensionen, B&Bs, Hostels, Ferienwohnungen, Airbnbs, Aparthotels und sogar Campingplätze im gesamten Stadtgebiet Edinburgh.

Was ist der Unterschied zwischen EES und ETIAS?

Das EES (Entry/Exit System) ist bereits seit dem 10. April 2026 vollständig aktiv und erfasst biometrische Daten von Nicht-EU-Reisenden an Schengen-Grenzen – ohne Voranmeldung und kostenlos. ETIAS ist eine Online-Reisegenehmigung (geplant: 20 Euro, drei Jahre gültig), die Nicht-EU-Bürger vor der Reise beantragen müssen – dieses System ist aber noch nicht in Kraft und frühestens 2027 zu erwarten.

Kann ich ETIAS schon jetzt beantragen?

Nein. Zum aktuellen Stand (Oktober 2026) ist das ETIAS-Antragsportal noch nicht geöffnet. Wer auf einer Website zur Zahlung aufgefordert wird, ist auf einer Fake-Plattform gelandet. Die einzige offizielle Quelle ist travel-europe.europa.eu.

Wo finde ich aktuelle Infos zu Touristensteuern in Europa?

Die Regelungen ändern sich regelmäßig. Am besten informieren Sie sich direkt bei den offiziellen Tourismusbüros der jeweiligen Stadt oder auf der Seite der Europäischen Kommission. Auf news.tourismus.com berichten wir laufend über neue Entwicklungen – schauen Sie auch in unser Europa-Ressort.

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