Nach einer europaweiten Regelung sind seit dem Februar 2005 europäische Fluggesellschaften dazu verpflichtet bei auftretenden Verspätungen Schadenersatz zu leisten. Dieser fällt je nach der Länge der Verspätung verschieden aus. So kann z.B. eine Fluggesellschaft dazu verpflichtet sein bei einer Verspätung eines Fluges für Essen und Getränke und bei Bedarf auch für eine Unterkunft für den Fluggast zu sorgen. Vor kurzem gab die Rechtsgutachterin Eleanor Sharpston bei einem Verfahren am Europäischen Gerichtshof in Luxemburg, dass nicht-europäische Fluggesellschaften nicht unter diese Regelung fallen, sollten also Verspätungen bei solchen Fluggesellschaften auftreten kann nicht das EU-Recht auf diese angewendet werden.
EU-Recht: keine Entschädigungen für Verspätungen
- Thema: Reiserecht
- Freitag, 7. März 2008
- von Martina Hilberts
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