Die EU wollte am heutigen Mittwoch im Innenausschuss des EU-Parlaments über die von der europäischen Kommission vorgeschlagenen neuen Richtlinien zur Vorratsdatenspeicherung von Fluggastdaten (EU-PNR) abstimmen.
Nachdem diese Richtlinien den Innenausschuss passiert hätten, hätte das EU-Parlament darüber abgestimmt. Die EU wollte damit die Einführung einer verpflichtenden Speicherung aller Daten von Flugpassagieren im Gebiet der EU bezwecken. Mit einer Mehrheit von 30 zu 25 Stimmen lehnte der Innenausschuss das Vorhaben der EU-Kommission ab. Der Vorschlag wandert nun in ein Vermittlungsgremium des EU-Parlaments, welches darüber entscheiden wird, ob die Richtlinien nicht doch noch dem Parlament zur Abstimmung vorgelegt werden.
Zu den Datenbeständen gehören rund 60 Einzeldaten pro Passagier. Datenschützer befürchten eine heimliche Weitergabe dieser Daten an andere Behörden. Das zweifelhafte Demokratieverständnis der EU-Kommission kam bereits durch die vor Monaten erteilte Ausschreibung zur technischen Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung in Höhe von 50 Millionen Euro zu Tage.
Speicherung von Fluggastdaten gefährdet Persönlichkeitsrechte
Betroffen von der neuen Richtlinie wären neben in die EU einreisenden Fluggästen sowie auch alle Bürger, die aus einem EU-Land in einen Staat fliegen, der nicht zur EU gehört. Ob innereuropäische Fluggäste betroffen wären, ist umstritten. Insgesamt können bis zu 60 Datensätze pro Passagier gespeichert werden, darunter fallen Geburtsdaten, Sitzplätze im Flugzeug, Informationen zum Gepäck aber auch Bonusmeilen oder sogar der Sachbearbeiter im Reisebüro. Gespeichert werden soll für bis zu 5 Jahre. Ermittlungsbehörden können diese Daten mit in detaillierte Bewegungsprofile einfließen lassen. Dabei entsteht gegenüber den unschuldigen Bürger der EU-Länder ein Generalverdacht., welcher aus bürgerrechtlichen Gründen prinzipiell inakzeptabel ist. Aus den USA, wo eine verdachtsunabhängige Erfassung von Reisedaten bereits Praxis ist, gibt es bisher keinen einzigen Beweis für die erfolgreiche Verhinderung eines Terroraktes.
Europäische Fluggesellschaften werden die Kosten für die Vorratsdatenspeicherung tragen müssen, dies dürfte zu höheren Ticketpreisen führen.