Vor kurzem entschied der Europäischer Gerichtshof in einem Rechtsstreit zwischen einer Österreicherin und der italienischen Fluggesellschaft Alitalia zu Gunsten der Flugpassagiere.
Dabei handelte es sich um den Rechtsstreit von einer Ausgleichszahlung von 250 Euro, die die Österreicherin einklagen wollte, da Alitalia einen Flug von Wien nach Rom mit Anschluss nach Brindisi erst fünf Minuten vor der geplanten Abflugzeit annullierte. Mit dem Ersatzflug erreichten die Frau und ihre Familie ihr Ziel mit vier Stunden Verspätung. Als die Frau Schadensersatz forderte, verwies Alitalia auf außergewöhnliche Umstände, um sich der Enschädigungszahlung zu entgehen. Daraufhin klagte die Frau gegen die Fluggesellschaft und gewann den Prozess. Somit haben künftig alle Flugpassagiere in der EU grundsätzlich einen Anspruch auf Entschädigung, wenn eine Maschine wegen Motorschadens am Boden bleibt, da das Urteil des Europäischen Gerichtshofes für künftige Klagen ebenfalls gilt – auch für Reisende, die günstige Flüge online buchen.