In der nacht zum Montag (01.07.2013) ist Kroatien als 28. Mitgliedsland der Europäischen Union beigetreten. Damit ändern sich auch einige Dinge für Reisende, die das gefragte Urlaubsland Kroatien besuchen wollen.
Wichtig ist vor allem, dass Kroatien nun zwar EU-Mitgliedsland ist, aber nicht dem Schengen-Raum beigetreten ist. Dies bedeutet weiterhin, dass an den Grenzen Personenkontrollen durchgeführt werden.
Einreise
Aufgrund der weiterhin durchgeführten Personenkontrollen benötigen Urlauber aus Deutschland einen gültigen Personalausweis oder Reisepass, der mindestens bis zum Rückkehrdatum nach Deutschland gültig ist.
Zoll
Anstelle der bisher gültigen nationalen Zollvorschriften Kroatiens gelten nun die Zollbestimmungen der EU. Reisende können daher Waren für den persönlichen Bedarf zollfrei nach Kroatien ein- und ausführen, etwa nach Deutschland. Für Waren mit einer hohen Besteuerung gelten Freimengen, diese dienen der Unterscheidung von privater und gewerblicher Nutzung.
Zigaretten 800 Stück, Zigarillos 400 Stück, Zigarren 200 Stück, Rauchtabak 1 Kg, Spirituosen 10 Liter, Zwischenerzeugnisse 20 Liter, Schaumwein 60 Liter, Bier 110 Liter, Kaffee 10 Kg.
Währung
Weiterhin ist die Kuna gesetzliches Zahlungsmittel in Kroatien, die Einführung des Euro ist vorerst nicht geplant. Allerdings können Urlauber auch wie bisher sehr oft in Euro bezahlen.
Krankenversicherung
EU-Bürger verfügen in allen Mitgliedsstaaten über einen Anspruch auf eine kostenlose medizinische Grundversorgung, dies gilt nun auch für Kroatien. Eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung ist allerdings in Kroatien aufgrund der medizinischen Versorgung unter dem EU-Standard empfehlenswert.
Auto
Solange das Nummernschild ein EU-Kennzeichen aufweist, ist es nicht mehr nötig, einen “D”-Aufkleber am Auto anzubringen.
Vorteilhaft für Autofahrer die in einen Unfall unter Beteiligung eines kroatischen Autofahrers verwickelt werden: Kroatische Versicherungen können nun auch von Deutschland aus verklagt werden. Allerdings können auch Bußgelder die in Kroatien verhängt werden, nun in Deutschland vollstreckt werden.
Flugreisen
Hier gilt nun bei Flügen von und nach Kroatien auch die EU-Fluggastrechte-Verordnung, dies bedeutet einen erheblich verbesserten Schutz von Fluggästen bei massiven Verspätungen oder Flugausfällen.
Haustiere
Wie bisher muss für Haustiere ein Heimtierausweis mitgeführt werden. Impfung gegen Tollwut ist Pflicht.