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Themen-Dossier

Bahn & Fähre: Streiks, Störungen und Ihre Fahrgastrechte

Aktiv · Stand 29.08.2026

Kurzfassung: Streik, Stellwerksstörung, Unwetter — im Bahn- und Fährverkehr kommt es schnell zu Verspätungen und Ausfällen. Dieses Dossier erklärt die EU-Fahrgastrechte für Zug und Schiff: ab wann Sie Geld zurückbekommen, welche Betreuung Ihnen zusteht und wie Sie Erstattung und Entschädigung durchsetzen.

Bahn und Fähre sind bequeme, klimafreundliche Alternativen zum Flug — doch auch hier läuft nicht immer alles nach Plan. Anders als beim Fliegen sind die Fahrgastrechte für Zug und Schiff EU-weit geregelt und vergleichsweise verbraucherfreundlich. Wer sie kennt, holt sich bei Verspätung und Ausfall unkompliziert Geld zurück. Aktuelle Streik- und Störungsmeldungen sammeln wir im Reise-Ticker.

Welche Entschädigung gibt es bei Zugverspätung?

Für den Fernverkehr gilt die EU-Fahrgastrechteverordnung (EU) 2021/782. Erreichen Sie Ihr Ziel mit mindestens 60 Minuten Verspätung, haben Sie Anspruch auf 25 Prozent des Fahrpreises zurück; ab 120 Minuten sind es 50 Prozent. Berechnet wird die Verspätung am Zielbahnhof, nicht bei einzelnen Zwischenhalten. Der Erstattungsantrag lässt sich online oder am Schalter stellen — heben Sie Fahrkarte und Verspätungsnachweis auf.

Was gilt bei Streik oder höherer Gewalt?

Seit Juni 2023 dürfen Bahnunternehmen die Entschädigung bei höherer Gewalt — etwa Unwetter oder Naturkatastrophen — verweigern. Ihre Betreuungs- und Erstattungsrechte bleiben davon jedoch unberührt: Bei großer Verspätung stehen Ihnen Mahlzeiten und Erfrischungen im angemessenen Umfang zu, bei nötiger Übernachtung ein Hotel. Fällt Ihr Zug ganz aus oder ist eine Weiterfahrt zwecklos, können Sie vom Ticket zurücktreten und den vollen Fahrpreis erstatten lassen — oder auf einer anderweitigen Beförderung bestehen.

Welche Rechte habe ich auf der Fähre?

Für den Schiffsverkehr gilt die EU-Verordnung 1177/2010. Bei Annullierung oder einer Abfahrtsverspätung von mehr als 90 Minuten haben Sie die Wahl zwischen anderweitiger Beförderung und voller Fahrpreiserstattung. Kommt das Schiff verspätet am Ziel an, ist je nach Ausmaß eine Entschädigung von 25 bis 50 Prozent des Ticketpreises vorgesehen. Auch hier gelten Betreuungspflichten wie Verpflegung und, wenn nötig, Unterbringung.

Wie mache ich meine Ansprüche geltend?

Reichen Sie den Erstattungs- oder Entschädigungsantrag beim Verkehrsunternehmen ein — meist per Online-Formular, am Schalter oder schriftlich. Wichtig sind Fahrschein, Buchungsnummer und ein Nachweis über Verspätung oder Ausfall. Reagiert das Unternehmen nicht angemessen, können Sie sich in Deutschland an die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr wenden. Ist die Bahn wegen eines Flugausfalls Ihre Rückreiseoption, hilft unser Dossier zu Flugstreiks und Fluggastrechten.

Häufige Fragen

Bekomme ich mein Geld auch im Nahverkehr zurück?

Die EU-Regelungen zielen auf den Fernverkehr. Im Nahverkehr gelten oft eigene, teils günstigere nationale Regelungen; in Deutschland greifen ähnliche Verspätungsansprüche. Fragen Sie beim jeweiligen Verkehrsverbund nach.

Streikt die Deutsche Bahn derzeit?

Aktuell nicht: Nach der Tarifeinigung zwischen Deutscher Bahn und der Lokführergewerkschaft GDL sind Warnstreiks für 2026 und 2027 ausgeschlossen. Den Stand halten wir im Ticker nach.

Muss ich die günstigste Verbindung nehmen, um Anspruch zu haben?

Nein. Der Anspruch bemisst sich am gezahlten Fahrpreis für die konkrete Fahrt. Bei Sparpreisen wird anteilig gerechnet.

Was, wenn ich wegen der Verspätung einen Anschluss verpasse?

Bei durchgehenden Tickets zählt die Ankunft am Endziel. Verpassen Sie den letzten Zug des Tages, kann ein Anspruch auf Hotel oder Ersatzbeförderung bestehen. Bei wetterbedingten Störungen lohnt zusätzlich der Blick ins Dossier Naturereignisse & Wetter.

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