Die Deutsche Bahn versucht sich gegen das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zu Entschädigungszahlungen in durch Unwetter verursachten Verspätungsfällen zu wehren. Dazu hat Bahn-Chef Rüdiger Grube per Brief an die EU-Verkehrskommissarin Siim Kallas eine Klarstellung gefordert, dass Bahnunternehmen in Fällen von Unwetter, Hochwasser oder Streiks nicht für Verspätungen verantwortlich gemacht werden dürfen. Bisher zahlt die Bahn in solchen Fällen aus Kulanz Entschädigungen, seit dem Urteil des EuGH im September besteht dazu eine rechtliche Pflicht.
Wie die FAZ aus dem Brief des Bahn-Chefs zitiert, sei das Urteil zwar ein Beleg für den Geist des Verbraucherschutzes in der EU, missachte aber das legitime Bedürfnis nach einem einheitlichen Wettbewerbsstandard, dess es gäbe für Bus-, Flug-, oder Schiffsreisen keine Entschädigungspflicht bei höherer Gewalt. Die EU-Kommission hatte in einem Bericht im August Ausnahmen von der Haftung angedeutet. Eine Neuordnung des Rechtsrahmens würde weiteren Schaden an der Wettbewerbsfähigkeit der Schiene abwende, so Grube im Brief weiter.
Urteil des EuGH betrifft alle europäischen Bahnunternehmen
Bis Oktober gingen bei der Deutschen Bahn nach eigenen Angaben gut 1 Millionen Anträge auf Entschädigungszahlungen wegen Verspätungen oder Zugausfällen ein. In 90 Prozent der Fälle zahlte die Bahn eine Entschädigung an die betroffenen Kunden.
Die Höhe der Rückerstattung richtet sich dabei nach der EU-Fahrgastverordnung. Liegt die Verspätung zwischen 60 und 119 Minuten, stehen dem Fahrgast 25 Prozent des Fahrpreises zu, bei Verspätungen von mehr als 2 Stunden besteht ein Schadensersatzanspruch in Höhe der Hälfte des Fahrpreises.
Laut dem Urteil des EuGH, welches im Rahmen einer Vorlage eines österreichischen Gerichts erging, sind Klauseln in Beförderungsbedingungen, welche Fahrpreisentschädigungen bei höherer Gewalt ausschließen, ungültig.