Petition gegen erhöhte Flugsteuer für Flüge nach Ägypten – Jetzt aktiv werden!

Jeder, der schon einmal einen Flug gebucht hat weiß, dass zum ursprünglichen Flugpreis noch ein Steuerzusatz gezahlt werden muss, der je nach Abflugland unterschiedlich ausfällt. Dieser ist je nach Entfernung in verschiedene Steuersätze (Anlagen) eingeteilt. So zahlt man zum Beispiel für Flüge von Frankfurt am Main nach Italien, Spanien, Marokko, Tunesien oder den Kanaren laut Anlage 1 eine Steuer in Höhe von 7,50€. Weiter entfernte Ziele werden mit dem Satz der Anlage 2 besteuert, die mit 23,43€ deutlich höher ausfällt. Grundgedanke dieser Steuer ist es, ein ökologisch sinnvolles Signal zu setzen und der höheren Umweltbelastung von Langstreckenflügen entgegen zu wirken.

Flüge von Deutschland nach Ägypten mit erhöhtem Steuersatz

Nach deutschem Luftsteuergesetz (LuftVStG) jedoch, werden Flüge nach Ägypten, welches in gleicher Entfernung wie etwa Marokko oder Tunesien liegt, als einziges Mittelstreckenziel mit dem erhöhten Steuersatz berechnet. Eine große Ungerechtigkeit gegenüber Touristen, welche einen Flug nach Ägypten planen. Doch nicht nur die Touristen selbst sind betroffen, da die erhöhte Flugsteuer das Land Ägypten auch unattraktiver für Urlaubsreisen macht. Weiterer Kritikpunkt ist, dass lediglich der Personenverkehr versteuert wird, während der Frachtverkehr von den Steuern unberührt bleibt.

Petition soll Anpassung des Luftsteuergesetzes erzwingen

Um dieser Ungerechtigkeit entgegen zu wirken, kann man sich noch bis zum 25.04.2012 der Petition auf der Webseite des deutschen Bundestages anschließen und so eine Änderung des Luftsteuergesetzes zu Gunsten Ägyptens fordern. Die Petition und weitere Informationen finden Sie unter dem folgenden Link: https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=22941

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