Das Bundeskartellamt hat ein Verfahren wegen Verdachts auf den Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung beim Vertrieb von Fahrkarten gegen die Deutsche Bahn (DB) eingeleitet.
Konkurrenzunternehmen hätten sich nach Angaben der Kartellwächter darüber beschwert, dass sie einen höchstens nur eingeschränkten Zugang zu den Vertriebskanälen der DB haben. Das Kartellamt werde der Frage nachgehen, warum die Wettbewerber der DB ihre Fahrkarten nicht an deren Bahnhöfen verkaufen können. Auch der Vertrieb von Fahrkarten, den die Bahn für andere Bahnunternehmen übernimmt, solle geprüft werden.
Das Kartellamt will im einzelnen prüfen, inwiefern unterschiedliche Provisionshöhen beim Fahrkartenvertrieb für Wettbewerber der Deutschen Bahn gerechtfertigt sind. Weiterhin solle geklärt werden, ob die DB die gesetzliche Verpflichtung zur Aufstellung gemeinsamer Tarife dazu missbraucht, um Wettbewerber zur Nutzung von Vertriebsleistungen der Deutschen Bahn zu verpflichten.
DB will in der Sache umfassend mit Kartellamt zusammenarbeiten
Im ersten Schritt sollen der Bahn, sowie zahlreichen Wettbewerbern im Nah- und Fernverkehr, sowie dem Tarifverband Bundeseigener und Nicht-Bundeseigener Eisenbahnen in Deutschland (TBNE), als umfangreich bezeichnete sogenannte Auskunftsbeschlüsse zugestellt werden.
Die DB reagierte auf die Berichtserstattung umgehend und verkündete, dass man selbstverständlich umfassend mit dem Bundeskartellamt kooperieren werde. Man sehe dem Verfahren aber gelassen entgegen, denn heute schon heute könnten Wettbewerber Flächen in Bahnhöfen für eigene Vertriebszwecke anmieten. Zudem entspreche die Forderung des Kartellamtes, Fahrkarten konkurrierender Bahnunternehmen für den Fernverkehr in den DB Reisezentren zu verkaufen. Nicht dem Gedanken von freiem Wettbewerb.