Die Bahn ist eines der meist benutzten Verkehrsmittel für Reisen und im Alltag. Für ältere Leute ist das aber oft ein Problem, da ihnen das Einsteigen in das Verkehrsmittel oft sehr schwierig fällt. So erging es auch einer älteren Dame, die bemüht war in die Bahn einzusteigen. Als die Tür sich automatisch schloss, erschrak die ältere Dame so sehr, dass sie das Gleichgewicht verlor und hinfiel. Deswegen reichte Sie Klage auf Schmerzensgeld und Schadensersatz ein. Vor Gericht konnte die Deutsche Bahn aber ihre Interessen durchsetzen. Der Richter lies den Prozess zu Gunsten der Bahn ausgehen und entschied, dass die Bahn keine Hilfe beim Einsteigen gewährleisten muss. Jeder muss sich selbst um Hilfe beim Einstiegen bemühen, wenn er darauf angewiesen ist, verkündete der Richter. Die alte Dame ging also leer aus, da die Bahn nur gewährleisten muss, dass niemand in den Türen eingeklemmt wird.
DB: Keine Einsteige-Hilfe
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