Laut Beschluss des Amtsgerichts Düsseldorf können Pauschalurlauber den Flug mit einer zweifelhaften Maschine verweigern und in manchen Fällen sogar den vollen Reisepreis vom Veranstalter zurückfordern. Dieser Fall ist jedoch nur gültig, wenn akuter Verdacht auf die fluguntüchtigkeit des Flugzeuges besteht. […]
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- Thema: Reiserecht
- 30.03.2010