Gesetzt dem Falle, dass ein Ehepartner eine Reise gebucht hat, die vom Veranstalter abgesagt werden musste, so kann der urlaubsplanende Ehepartner Schadensersatzansprüche im Namen des anderen Partners stellen. Hierzu benötige er vorerst keine schriftliche Vollmacht, so ein Urteil des Bundesgerichtshofes. […]
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- Thema: Reiserecht
- 15.06.2010