Das Amtsgericht Mannheim hat Anfang Januar 2013 entschieden, dass Reiserücktrittversicherungen nicht dafür aufkommen müssen, wenn eine Reise aufgrund eines rückfälligen Alkoholikers nicht angetreten werden können. Alkoholkranke Personen müssten laut der Urteilsbegründung jederzeit mit psychischen und physischen Folgen ihrer Erkrankung rechnen. […]
Weiterlesen »Rückfall von Alkoholikern kein Grund für Zahlung durch Reiseversicherung
- Thema: Reiserecht
- 10.01.2013