Bundesrat fordert Veränderungen an EU-Pauschalreiserichtlinie

Bundesrat fordert Veränderungen an EU-PauschalreiserichtlinieBei der heutigen Sitzung des Bundesrates wurde der neue Entwurf zur EU-Pauschalreiserichtlinie diskutiert. Unter anderem forderte der Bundesrat Veränderungen, um Reisebüros rechtlich besser zu schützen.

 

Die 15-seitige Empfehlung 577/1/13 des Bundesrates schlägt 40 konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Richtlinie vor, jedoch fanden nicht alle davon eine Mehrheit im Bundesrat. Eine der Forderungen ist es, dass klarer definiert werden soll, dass nur Reiseveranstalter als Vertragspartner des Kunden fungieren können, nicht Reisemittler. Diese müssten aus der Haftung entnommen werden.

Zu Zwecken des Verbraucherschutzes regt der Bundesrat an, dass in der gesamten EU eine verbindliche Grenze für die Höhe der Anzahlungen bei Reisen festgelegt wird. Auch soll der Insolvenzschutz ausgeweitet werden, etwa auf Betrugsfälle.

Einzelleistungen von Reiseveranstaltern sollen ebenfalls unter dem Begriff Pauschalreise zusammengefasst werden

Zur Definition des Begriffs Pauschalreise an sich regt der Bundesrat an, dass auch von Reiseveranstaltern angebotene Einzelleistungen unter dieser Begriffsdefinition zusammengefasst werden. Der Bundesgerichtshof habe dies in seinem dazu jüngsten Urteil vom 23. Oktober 2012 (X ZR 157/11) ebenfalls so gesehn.

Zur gleichen Zeit will der Bundesrat aber verhindern, dass entgegen dem Entwurf für die neue EU-Pauschalreiserichtlinie zwei während eines einzelnen Buchungsvorgangs verkaufte Einzelleistungen automatisch als Pauschalreise zusammengefasst werden. Es soll für Reisebüros oder Fremdenverkehrsämter möglich sein, verschiedene Leistugungen zu vermitteln, ohne direkt zum Reiseveranstalter zu werden.

In der Bundesratsabstimmung fanden 5 der 40 Änderungsvorschläge keine Mehrheit, hierbei ging es etwa um die Haftung von Reisebüros für technische Fehler oder die Pflicht zum Beistand bei verschuldensunabhängiger Haftung von Reiseveranstaltern.

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