Behörde kann Reise verbieten

 

Nach einem Gerichtsbeschluss des Verwaltungsgerichtes Stuttgart darf der Staat Individualtouristen die Reise ins Ausland verbieten. Dies steht jedoch unter der Bedingung, dass eine konkrete Gefahr für den Urlauber besteht.

 

Als Argument hierfür gilt das Szenario einer Entführung: Die Bundesrepubklik wäre gezwungen Lösegeldfolderungen nachzugehen oder sich mit Erpressungen auseinanderzusetzen. Um diesen Situationen zu entgehen sei das Verbot einer Reise legitim.

 

Der Gesetzesbeschluss fand auch schon in einem Vorfall konkrete Anwendung: Eine deutsche Frau wollte nach Somalia Reisen, vielmehr in ein Gebiet in dem äußerste Gefahr durch die Al-Kaida bestand. Das Auswärtige Amt hat eine Reisewarnung für Somalia vorliegen, da dort die Wahrscheinlichkeit einer Entführung äußerst hoch ist. Aufgrund dessen wurde der Frau der Reisepass entzogen.

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