Bahnkunden sollen n Zukunft bei Verspätungen leichter und schneller an ihre Entschädigung kommen. Wie die Deutsche Bahn jetzt mitteilte, wird am 29. Juli ein einheitliches „Fahrgastrechte-Formular“ eingeführt.
Die Deutsche Bahn und der Tarifverband der Konkurrenzfirmen stellten am Mittwoch das Formular vor. Auf diesem müssen nicht mehr als fünf Fragen beantwortet werden, um eine Rückerstattung des Fahrpreises zu beantragen. Am selben Tag tritt ein neues Gesetz in Kraft, dass alle Entschädigungsansprüche festhält. 25 Prozent des Fahrpreises werden ab 60 Minuten Verspätung zurückerstattet, bei zwei Stunden zahlt die Bahn sogar die Hälfte des Fahrpreises zurück. Ebenfalls neu: auf Wunsch wird der Betrag dem Kunden auch bar ausgegeben. Bislang wurde das erstattete Geld überwiesen.
Bis maximal 80 Euro zahlen die Eisenbahnen für die Nutzung von Taxi oder Bus, wenn beispielsweise die letzte Verbindung des Tages ausfällt und der Zielort nicht bis Mitternacht zu erreichen ist.