Über ein Jahr wurde ermittelt, nun hat die Generalstaatsanwaltschaft Dresden Anklage gegen 5 führende Mitarbeiter des Reiseportalbetreibers Unister erhoben. Gegen Firmengründer Thomas Wagner und 4 weitere Manager werden Vorwürfe hinsichtlich Steuerhinterziehung, unerlaubten Verkaufs von Versicherungsprodukten und Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht erhoben.
Das Landgericht Leipzig muss nun entscheiden, ob es zu einem Prozess kommt. Die Anklageschrift wurde den Managern bereits am Dienstag zugestellt. Das Gericht prüft nun ob sich aus der Anklage eine verhandelbare Problematik ergibt. Insgesamt hatte die Staatsanwaltschaft gegen 8 führende Unister-Manager ermittelt.
Umbuchungsschutz und Streichpreise bilden Hauptanklagepunkte
Einer der wichtigsten Anklagepunkte bezieht sich auf den Storno- und Umbuchungsschutz „Flexifly“, den Unister auf Portalen wie fluege.de angeboten hatte. Hierin sieht die Staatsanwaltschaft ein Versicherungsprodukt, dies ist jedoch unter Versicherungsexperten umstritten. Unister hatte dafür keine Versicherungssteuer, sondern Umsatzsteuer in gleicher Höhe gezahlt. Dies wird von den Ermittlern der Staatsanwaltschaft als Steuerhinterziehung in höhe mehrerer Millionen Euro interpretiert. Weiterhin sei Unister nicht zum Verkauf eines derartigen Produkts berechtigt gewesen.
Auch die sogenannten Streichpreise, die Unister gerne auf den Portalen verwendet, sind Bestandteil der Anklage Hierin sehen die Ermittler einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht, da es die angegebenen Ursprungspreise nie auf den Portalen gegeben hat. Diese Streichpreise sind allerdings nicht nur bei Unister üblich, auch andere fragwürdige Portale nutzen diese als Marketinginstrument.