Anbieter „Der Reisebaron“ reagiert auf Steuerurteil bezüglich Rückvergütung

Als einer der ersten großen Rückvergüter der Branche hat das Aachener Reisebüro „Der Reisebaron“ auf das vom Europäischen Gerichtshof ausgesprochene Steuerurteil vom Januar diesen Jahres reagiert.

Die Rückvergütung sinkt somit im Schnitt um 1 Prozent.
Der Reisebaron zahlt nunmehr fünf Prozent Rückvergütung auf Reisen mit Katalogveranstaltern. Auf Reisen von Last-Minute-Anbietern, sowie X-Veranstaltern gibt es nun 4 Prozent.
Bei Kreuzfahrt-Angeboten bleiben die 6 Prozent erhalten. Außerdem zahlt das Reisebüro seit Februar die Rückvergütung erst 60 Tage nach der Rückreise und damit später als zuvor.
Grund sei hier aber nicht das Urteil des Bundes Gerichtshofs, sondern die Sepa-Umstellung, wie „Der Reisebaron“ auf der Seite verkündet.

Schuld an den Änderungen gibt das Reisebüro dem Finanzamt. Dieses erstatte „leider keine Mehrwertsteuer mehr, sodass wir mehr Unkosten aufbringen müssen“, heißt es in einer Erklärung, welches inzwischen von der Homepage genommen wurde.
Diese Aussage ist aber nur zum Teil richtig. Grund: Der Europäische Gerichtshof hatte vielmehr entschieden, dass Rückvergüter das Geld, welches sie von Urlaubern nach der Reise zurückerstatten, beimm Berechnen der Umsatzsteuer nicht mehr von derProvision abziehen dürfen.

Der Reisebaron war früher einmaldas Reisebüro „Atlas Reisen Küppers“ und ist heute Franchise-Nehmer der DER-Kette. Sie ist nicht der einzige Rückvergüter. Weitere Rückvergüter sind „Ihr Reiselöwe“ in Leipzig, sowie „Urlaubsplus“ in Deggendorf und PTG in Hamburg.

Juristisch sind zwar Rückvergütungen erlaubt, jedoch sind sie in der Reisebranche nicht gern gesehen, da sie das Produkt Urlaub zur Ramschware machen und in vielen Fällen zu einem „Beratungsklau“ bei anderen Reisebüros führen.

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