Gerichte kippen Anzahlungspraxis bei Flugbuchungen

Justiz urteilt
Justiz urteilt
Nachdem die Verbraucherzentrale NRW geklagt hat, haben die Landgerichte in Frankfurt am Main und in Hannover den Vertragsklauseln von Condor und Tuifly, welche besagen, dass direkt bei der Buchung der volle Flugpreis zu bezahlen ist, sprichwörtlich einen Riegel vorgeschoben.

Die Richter beider Langerichte erklärten die Vertragsklauseln für unwirksam. Auch Thomas Cook wird seine Zahlungspraxis wohl überdenken müssen, denn 25 bzw. 30 Prozent des Reisepreises als Fälligkeit direkt bei der Buchung wurden ebenfalls als überzogen angesehen. Die Fälligkeit der Restsumme mindestens 40 Tage vor Reiseantritt wurde ebenfalls als unangemessen beurteilt.

Verbraucherzentrale NRW hatte alle großen deutschen Airlines wegen Vertragsklauseln verklagt

Insgesamt hatte die Verbraucherzentrale NRW im vergangenen Sommer gegen 5 Fluggesellschaften (Air Berlin, Condor, Germania, Lufthansa und Tuifly) bei den jeweils zuständigen Gerichten geklagt.

Zwei der Gerichte folgten nun der Rechtsauffassung. Nach Ansicht der Verbraucherzentrale NRW reicht es aus, wenn der Flugpreis 30 Tage vor dem Abreisetermin fällig wird. Eine Verpflichtung zur Anzahlung des Flugpreises ist laut Verbraucherzentrale nur dann in Ordnung, wenn auch die jeweilige Fluggesellschaft eine Insolvenzversicherung abgeschlossen hat.

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