Berlin. Wer seine gemietete Wohnung über die Unterkunft-Plattform „airbnb“ an Touristen weitervermietet, riskiert eine fristlose Kündigung. Dies geht aus einem aktuellen Urteil des Landgerichtes Berlin hervor. Nach Auffassung der Zivilkammer 67 kann der Vermieter in einem genannten Fall den Mietvertrag […]
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