Fluggesellschaften, die Buchungen akzeptieren, obschon der Name des Fluggastes noch nicht fest steht, dürfen anschließend keinen höheren Flugpreis erheben. Folglich besitze eine Umbuchungsgebühr für eine nachträgliche Namensernennung keinerlei legale Grundlage. Zu diesem Schluss kam das Amtsgericht Westestede. Darüber hinaus […]
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