Wasser anstatt Diesel im Ersatzkanister: Vermieter muss für Schäden aufkommen

Mieter eines Wohnmobils müssen sich in jedem Falle darauf verlassen können, dass der am Fahrzeug angebrachte Reserve-Kanister Treibstoff enthält. Im Falle, dass ein Wohnmobil-Mieter arglos den Reserve-Kanister in das Fahrzeug einfüllt, obschon dieser Wasser enthält, hat dieser die Möglichkeit, Schadensersatzzahlungen seitens des Vermieters einzufordern.

 

Dies konnte einer Entscheidung des Landesgerichtes Frankfurt entnommen werden. Der konkrete Fall hat eine Australien-Reise zum Gegenstand, in dessen rahmen ein Mitarbeiter der Verleihfirma dem Mieter des Wohnmobils einen Kanister übergab, der mit der Bezeichnung „Gasoline“ gekennzeichnet war. Beim öffnen des Kanisters war ein eindeutiger Dieselgeruch feststellbar. Dies veranlasste den Urlauber dazu, die Substanz sorglos in den Tank des Wohnmobils zu schütten, obschon die Flüssigkeit tatsächlich Wasser war. Dies verursachte einen bedeutsamen Motorschaden, was in letzter Instanz dazu führte, das der Mieter des Wohnmobils selbiges abschleppen und reparieren lassen musste. Diese Widrigkeit veranlasste den Mieter dazu, Schadensersatz für die hierdurch anfallenden Werkstatt- und Hotelbesuche einzuklagen.

 

Das Gericht befürwortete diese Klage. Nach Auffassung des Gerichts sei der Angestellte des Wohmobil-Vermieters als Erfüllungshilfe zu betrachten, die sicherstellen müsse, dass alles in Ordnung sei. Der mit Wasser befüllte Ersatzkanister falle somit klar in die Kategorie „Mitverschulden“ und treffe den Urlauber somit nicht. Dieser hätte den tatsächlichen Inhalt des Kanisters nämlich ausschließlich durch eine Geschmacksprobe oder die eine chemische Analyse in Erfahrung bringen können, was in keinem Falle zumutbar gewesen wäre.

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