Reiserecht: Finanzielle Entschädigung für Busreisende

Busreisenden sollen künftig mehr Rechte zukommen. So soll auch denjenigen, die mit einem Reisebus in Europa unterwegs sind, das Recht zukommen, im Falle einer Verspätung auf finanzielle Entschädigung

bestehen zu können. Das EU-weite Recht für Flugpassagiere und Bahnkunden wird somit auch auf Nutzer von Reisebussen erweitert. Der im Dezember 2009 gefasste Entschluss genießt seitens des Verkehrsausschusses des EU-Parlamentes volle Akzeptanz.

 

Eine Freigabe durch das Plenum des Parlaments wird im Juli diesen Jahres erwartet. Erst dann können die Mietgliedsstaaten diese Verordnung in die Form ihres nationalen Rechts umwandeln. Kommt es künftig bei einem Busunternehmen zu schwerwiegenden Verspätungen, so muss dieses dem Busreisenden Geld zurückzahlen. Auch bei Unfällen soll diese Regelung greifen, wodurch Verletzten und Angehörigen die Möglichkeit gegeben wird, eine angemessene Entschädigung zu fordern.

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