Der Zoll lauert: Vorsicht bei der Rückkehr aus dem Urlaub

Zoll lauert bei Rückehr aus dem UrlaubWer im Urlaubsland kräftig in den Läden zugeschlagen hat und bei der Einreise am Flughafen das grüne Zolltor wählt, kann mitunter eine böse Überraschung erleben. Denn der Deutsche Zoll kontrolliert auch hier stichprobenartig und hat auf diese Art und Weise im vergangenen Jahr gefälschte Waren im Gesamtwert von 127,4 Millionen Euro aus dem Verkehr gezogen. Insgesamt trugen die deutschen Zollbeamten mit 124 Milliarden Euro zum Staatshaushalt bei.

Innerhalb der EU sind die meisten Zollgrenzen weggefallen, hier bestehen lediglich Obergrenzen für steuerpflichtige Waren wie Alkohol oder Zigaretten. Waren aus EU-Ländern für den eigenen Bedarf dürfen natürlich unbesorgt eingeführt werden.

Für die Länder Asiens, Afrikas oder auch die USA gelten jedoch recht niedrige Einfuhrgrenzen. Der Grenzwert bei der Einreise mit dem Flugzeug oder Schiff beträgt 430 Euro pro Person, bei der Einreise mit dem Auto oder der Bahn sogar nur 300 Euro pro Person. Reisende unter 15 Jahren dürfen generell nur Waren bis maximal 175 Euro einführen, ohne vom Zoll belangt zu werden. Wer darüber liegt und etwa am Flughafen das grüne Zolltor wählt, riskiert damit ein Strafverfahren versuchter Steuerhinterziehung. Laut dem Zoll sind die beliebtesten Schmuggelwaren persönliche Accessoires wie Schmuck, Taschen, Sonnenbrillen oder Uhren sowie Kleidung. Des Weiteren stellt der Zoll auch viele bedrohte Tier- und Pflanzenarten, sowie Produkte und Souvenirs, die diese enthalten, sicher. Vor allem an den deutschen Flughäfen wurden im letzten Jahr durch den Zoll in rund 1100 Fällen über 71.000 bedrohte Arten und daraus hergestellte Waren sichergestellt.

Mit Goldschmuck ist man schnell über der erlaubten Freigrenze

Vor allem bei der Einfuhr von Goldschmuck gerät man schnell über die Freigrenze, schon mit einem Armreif aus Gold mit einem Gewicht von 15 Gramm kann man, abhängig vom Goldanteil, über dem Wert von 430 Euro liegen.

So wurde etwa im Januar am Flughafen Düsseldorf bei 6 Rückkehrern aus der Türkei Goldschmuck im Wert von ca. 30.000 Euro sichergestellt. Nun ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen die Reisenden.

Auch der Vorstandschef von Bayern-München, Karl-Heinz Rummenigge, machte erst kürzlich Bekanntschaft mit dem Zoll. Von einem Funktionärstreffen in Katar brachte er im Gepäck 2 sehr teure Rolex-Armbanduhren mit, der Zoll kontrollierte ihn am grünen Ausgangstor. Auch nach bereits erfolgter Zahlung der Zollgebühren hat die Staatsanwaltschaft zusammen mit dem Zollamt Augsburg angeblich einen Strafbefehl wegen Steuerhinterziehung in Höhe von 300.000 Euro beantragt.

Aber auch bei Einhaltung der Freigrenzen sollte man es vermeiden, im Urlaub Waren in großen Mengen für Familie und Freunde einzukaufen. Denn die Einfuhr von Produkten, welche nicht zum persönlichen Gebrauch bestimmt sind, ist grundsätzlich zollpflichtig. Man sollte unbedingt die Kaufbelege vorzeigen können, wenn der Zoll bei 20 T-Shirts im Gepäck misstrauisch wird.

Gefälschte Markenartikel können für Urlauber besonders teuer werden

Vor allem die Einfuhr oder der Schmuggel von gefälschten Markenprodukten kann sehr teuer werden. Viele Menschen decken sich im Urlaub auf Märkten oder Basaren wissentlich mit gefälschten Rolex-Uhren, Armani-Brillen oder Gucci-Handtaschen zu Schnäppchenpreisen ein. Durch den weltweiten Handel mit gefälschten Markenprodukten entstehen der Wirtschaft global gesehen Schäden im dreistelligen Milliardenbereich, ganz zu Schweigen von den dem Staat entgangenen Steuereinnahmen.

In diesen Fällen macht man sich sogar unterhalb der Freigrenze von 430 Euro strafbar, der Zoll kann hier jederzeit Straßanzeige wegen Verstoß gegen Markengesetz stellen. Zudem informiert der Zoll die jeweiligen Inhaber der Markenrechte, diese können von Abmahungen über Unterlassungserklärungen bis hin zu Schadensersatzansprüchen einige zivilrechtliche Schritte einleiten.

Allerdings ist in Deutschland nur der gewerbliche Handel mit gefälschten Produkten strafbar, der private Besitz ist es nicht. Bei der Einfuhr sichergestellte gefälschte Waren für die private Benutzung werden vom Zoll nicht weiter verfolgt. Kauft man jedoch für Freunde oder Verwandte ein, entsteht schnell ein Verdacht auf kommerziellen Handel. Auch in den Urlausländern können hohe Strafen drohen, wenn man von der Polizei beim Kauf von gefälschten Markenprodukten ertappt wird, so musste etwa eine dänische Touristen für eine 10 Euro Sonnenbrille eine Strafe von 10.000 Euro zahlen. In Frankreich droht sogar direkt eine Gefängnisstrafe.

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