Die EU-Verordnung 261/2004 regelt die Rechte von Passagieren bei Flugverspätungen, ab 3 Stunden besteht ein Rechtsanspruch auf eine Ausgleichszahlung. Würden alle von Verspätungen betroffenen Passagiere auf ihr Recht bestehen, würde dies die in der EU operierenden Airlines 3,5 Milliarden Euro […]
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