Bei der Buchung eines Vierbettzimmers hat man keinen Anspruch auf zwei Doppelbetten, so ein Urteil des Amtsgerichts München. Mit dieser Begründung wies das Gericht die Klage einer Familie zurück, die eine 1500 Euro schwere Schadensersatzzahlung von dem entsprechenden Reisebüro verlangte. […]
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